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ltund dle Arbeit stam gefunden hat,
#bernommen. Der Orts- Porsleher
und der Gemeinderalh erhält für diese
zur Ortspollzel gehdeige Berrlchtung
innerhalb der Gemeinde-Markung aus
der Staatskasse keine Belohnung.
Ileht eine Straße durch ein, in
kelne Gemelnde elngecheiltes Staats-Eigenum,
z. B. Kron= Waldungen;
so geschlehet die Uebernahme des Materlals
in Gegenwart des Orts-Worr
stebers und elnes Gemelnderaths der
nächstliegenden Gemelnde, welchen in
dlesem Falle ihre Zeir= Verstumuß
nach dem allgemeinen gesetlichen Maßstabe
von dem Stte vergütet wird.
Der Uebernahme bedeutender Bauten
hat sich der Oberamtmann selbst mit
dem Ban= Bean#den zu umerzleßen.
Ist ein Sttaßen: eder Bräckenbanwesen
ven der Erheblichkeit, daß
der Aufwand dafuͤr auf rood fl. oder
Hober kommt, so ist die Unitersuchung
and Uebernahme des hergestellten Werben
nicht von eberdemtelben Baubeamten,
Kelcher die Arbelten geleltet
Vat, ondeen von elnem andern, ln der
Negel von dem-Krels= Baurathe, zu
volliebe
icher Uebernehme muß ein seraueb.
Potekell geführt werden, dessen
Aufnahme In denjenigen Fällen, da
d#er Oberamtmann beiwehm, dlesem,
in ondern Fällen aber dem Wegluspektor
obllegt. Dasselbe istt ven allen an
der Uebernahms-Verhandlung tbellneh-Mmenden
Bebrden zu unterzeichnen,
welche dadurch für den Inchals des
Hretekolls verantwortlich werden, dagetzen
aber auch das Recht haben, Erinnerungen,
welche ste auf den Grund
dleser VerantwortlIchkeit für ndthig
balten, zu Protokoll zu geben.
5) Die Kostenzettel äber die hergestell,
ten Arbelten hat der Weglaspekter dei
den vierteljührigen Besichtlgunge-Rel,
len immer zu sammeln und gebdrig
Lerüft und berichtigt, nebst den Uebernehms
Protekollen und Urkunden
und unter Bellegung seines, an die
Regierung bestimmaen, Beslchügungs-Berlchtes,
sobeld ale mi#llch dem
Oberammenn zu übersenden, von welchem
der Bericht nebst allen Bellstdgen,
nach elngezogener Aufklérung
über etwalge Anstände, und unter
Beifägung felner Bemerkungen, wenn
er deren zu machen hat, an die Krels-Reglerung
zu befdrdern ist.
Dae jedoch der Weglnspektor nicht
immer alle Kostenzetel soglelch zur
Hand bringen kann, bingegen unter