Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

4. 124 
In einer und ebenderselben Instanz fin- 
de, der Regel nach, nur ein Sportel- 
Auseh Sien. 
Istt rober in olnem bedingt entschelden- 
den Erkenntuisse der Parthel voch Beweils 
nachgelassen worden, (IV. Ediet F. 124) 
und es wird in Folge dleser Beweisfüh- 
tung das Urtheil purifickre, oder wird aus- 
nahmewelse (ebendaselbst f. 65.) zuerst 
über den Auspruch des Klägers im All- 
temeinen erkannt, nachber eber zu Beslim- 
mung der Grbe der Forderung ein beson- 
363 
deres Verfahren eingeleitet; so kann in. 
dlesen Fällen nur Einmwal, bei Fällung 
des End Erkenntnisses, die Sportel ange- 
stht werden. 
Dagegen ist beil abgesonderter Verhand- 
kung und Entscheidung über den ordentll- 
chen Betz= und über den Rechtsstand, so 
wie, wenn aus#n#ahmsweise (J. 66.) die vet- 
schlerenen Streitpunkte getrennt, und ein- 
leln nach besonderer Verhandlung enischle- 
den werden, für jedes Erkenninit der Sper- 
#. Ansatz begrändet. 
. 13. 6 6 
In Felse yrzben oufgestellten Grundt 
P# ((#zwi Intbefondere die lu 
den, bieherlgen Ehesehen bagtjndet. gewesens 
Appellatlons- Tare (Einlege Tare) 
bemit ausdräcklich für aufgehoben erklärt. 
J. 14. 
Erkenntnisse, wodurch der Kläger, obne 
Vernehmung des Beklagten, gänjlich ab- 
bewlesen, oder wodurch über eine Berufung 
von Amts wegen, obne vorausgegangene 
Berhandlung in der Aprellatlons-Instang 
und opne Erbffnung eines fb#ullchen Ure 
wells, auf endliche Welse entschleren wird, 
(IV. Ediet f. 37; Gesetz vom 32. Sept. 
1819. J. 14 15.) untelegen dem gleichen 
Sportel= Aufatz, wie frmliche Ur#helle. 
s. 16. 
Eben dieses sindet in Absicht auf Er- 
kenninisse im Nulliräts= und im Restliue 
tions = PDrozesse alsdonn statt, wenn die 
Nullitäio- Klugr derworfen, oder die Re- 
Kirutien abgeschlagen wird; es mag in bel- 
den Fillen solches durch fbrmlichee oder 
nicht fbemliches Erkenntniß 9°'scheben. Der 
Sporiel-Ansatz richtet sich nach der In · 
stanz, in welcher dergleichen Erke.intnisse 
ausgesprochen werden. 
Wlrd dagegen eln unterrichterliches Ver- 
fabren eder Erkenutultz von Amts wegen 
Efpeheben, se fällt ein Sportel= Anso# 
binweg· 
. 16. 
Der) Ausatz der Sportel und dle Be-
	        
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