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In einer und ebenderselben Instanz fin-
de, der Regel nach, nur ein Sportel-
Auseh Sien.
Istt rober in olnem bedingt entschelden-
den Erkenntuisse der Parthel voch Beweils
nachgelassen worden, (IV. Ediet F. 124)
und es wird in Folge dleser Beweisfüh-
tung das Urtheil purifickre, oder wird aus-
nahmewelse (ebendaselbst f. 65.) zuerst
über den Auspruch des Klägers im All-
temeinen erkannt, nachber eber zu Beslim-
mung der Grbe der Forderung ein beson-
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deres Verfahren eingeleitet; so kann in.
dlesen Fällen nur Einmwal, bei Fällung
des End Erkenntnisses, die Sportel ange-
stht werden.
Dagegen ist beil abgesonderter Verhand-
kung und Entscheidung über den ordentll-
chen Betz= und über den Rechtsstand, so
wie, wenn aus#n#ahmsweise (J. 66.) die vet-
schlerenen Streitpunkte getrennt, und ein-
leln nach besonderer Verhandlung enischle-
den werden, für jedes Erkenninit der Sper-
#. Ansatz begrändet.
. 13. 6 6
In Felse yrzben oufgestellten Grundt
P# ((#zwi Intbefondere die lu
den, bieherlgen Ehesehen bagtjndet. gewesens
Appellatlons- Tare (Einlege Tare)
bemit ausdräcklich für aufgehoben erklärt.
J. 14.
Erkenntnisse, wodurch der Kläger, obne
Vernehmung des Beklagten, gänjlich ab-
bewlesen, oder wodurch über eine Berufung
von Amts wegen, obne vorausgegangene
Berhandlung in der Aprellatlons-Instang
und opne Erbffnung eines fb#ullchen Ure
wells, auf endliche Welse entschleren wird,
(IV. Ediet f. 37; Gesetz vom 32. Sept.
1819. J. 14 15.) untelegen dem gleichen
Sportel= Aufatz, wie frmliche Ur#helle.
s. 16.
Eben dieses sindet in Absicht auf Er-
kenninisse im Nulliräts= und im Restliue
tions = PDrozesse alsdonn statt, wenn die
Nullitäio- Klugr derworfen, oder die Re-
Kirutien abgeschlagen wird; es mag in bel-
den Fillen solches durch fbrmlichee oder
nicht fbemliches Erkenntniß 9°'scheben. Der
Sporiel-Ansatz richtet sich nach der In ·
stanz, in welcher dergleichen Erke.intnisse
ausgesprochen werden.
Wlrd dagegen eln unterrichterliches Ver-
fabren eder Erkenutultz von Amts wegen
Efpeheben, se fällt ein Sportel= Anso#
binweg·
. 16.
Der) Ausatz der Sportel und dle Be-