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wurde vermige Beschlusses vom 17., berg, Bekl., Producten am andern Theil,
insin. den 329. Mov. unter Abänderung Schadens-Ersatz betreffend, wurde ver-
des am 18. Jannar 1814 erbffneten möge Erkenntulsses vom 1., und publ.
unterrichterlichen Erkenninisses dahin er- den 29. Nov. u. 2. Dec. der Beklagte
kannt, daß Bekl., Ant, von der gegen von der gegen ihn angestellten Klage
ihn angestellten Klage unter Compensi- entbunden, und der Klaͤger in die Kosten
rung der Kosten erster und zweiter In- des Prozesses, auch wegen muthwilligen
stanz zu entbinden sey. Streits zu einer Gefängnißstrafe von
3. In der Appellationssache von dem vor- acht Tagen verurthellt.
maligen Stadtgerlchte Stuttgart zoi- 4. In der Appellationssache von dem
schen dem Kaufmann Meef daselbst und Oberamtsgerichte zu Stuttgart zwischen
mebreren andern in den Akten benann- Leopeld Vogel, von Harthausen, Bekl.,
ten Gläubigern des in Conkurs gerathe-= Anten, und Mlchael Widmann, Schfer
nen Kaufmenns Kylius, vormals zu zu Untersielmingen, Kl., Aten, Scha-
Berg, Enten, Anten, uhd der Ehefrau dens. Ersatz-Forderung betreffend, wurde
des genannten Kyllus, nun zu Schut- vermöge Beschlusses vom 28. September
tern im Großherzogthum Baden, geb. und publ. 5. Nov. das unterrichterliche
Ströhlin, Mit-#Lurin, Atin, Location ei- Erkenntniß vom r3. Jun. d. J. unter
ner Ferderang im Gante ihres Ehe- Bergleichung der Kosten der zweiten
manns betreffend, wurde gegen das am Instanz bezlehungsweise bestätigt und
9. Febr. 1818 eröffnete Locations-Ur- abgeändert.
theil am 7. Nov., insin, den 2 Dec. 5. in der Arpellationssache von dem vor-
unter Vergleichung der bisher aufgegan- maligen Stadtgerichte Stuttgart zwischen
nen Prozeß-Kosten, jedoch mit Bewels- den Georg Friedrich Weigle'schen Erben
Vorbehalt für die Alin, reformatorisch von Schwaikbheim, Kl., Anten, und
erkannt. dem Schustermeister Gettlieb David Lin-
3. In der Rechtssache erster Instanz zwi- denmayer von Stuttgart, Bekl., Aten,
schen Davld Eßlinger, Sattler In Weins- eine Hauskaufschillings-Ferderung betref-
berg, Kl., Produrenten an einem, und fekd, wurde vermoͤge Beschlusses vom
dem Hofralh von Fezer zu Stuttgart, 2. Oktober und ins. den 26. November
vormaligen Oberamtmann zu Weins- das unterrichterliche Urtheil vom 15. März