Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

— 
451 
schluses vom 36. Juni und publ. 4. Jull. 
die Klégerln mit ihrer unstatthaften 
Klags abgewiesen, und in sämtliche Pro- 
jeß Kosten verurtheilt. 
. In der Arppellationssache von dem- 
Statgerichte Sautgar# zwischen dem 
Weirgermeister Carl August. Krous da- 
selbst, Kl., Anten, und dessen Ehefrau- 
„Coroline, geb.-Wolfarth,, Bekl., Atim- 
die geforderte Zurückgabe der von letz- 
terer mitgenommenen Csserten betressend, 
ist durch ein am : #. Mai gefälltes und 
em 3. Junl den Poartheien erdffnetes 
Erkenniniß die Appetlation von· Amtes 
wegen für verlassen erklärt, und der Ant- 
lam Kosten-Ersatz verurtheilt worden. 
. In der Rechtssache erster Instanz zwi- 
schen. Catoline Schoner, von Haarburg, 
jedt deren Erben „ Kl. an einem, und 
den Testaments-Erben der zu Stuttgart 
verstorbenen. Witlwe des Geheimen= 
Rothe Remz, Amoͤne Marie, geb. Storr, 
Beklagten am andern' Theile, ein Spo- 
-lium beitreffend, wurde vernige Be- 
schlusses vom au. Mai, und insin. den- 
15. Junl die Kléberin, nur deren Er- 
ben mit der erhobenen Klage obgewie- 
sen, 
Kosten an die Beklagten verurtheilt. 
6. In. der Richtesache zwischen eben den- 
slben Mafibeien, eine Permächtniß- 
und zu Erstattung der Drozeß- 
—G 
Sontheim, Bell., 
und Entschsdigungs= Forderung betref- 
fend., wurde vermöge Beschlusses vom- 
74. Mat, und insin, den 33. Juni ein 
betsehungsweise verurtheilendes und ob- 
weisendes Erkenntniß, unter Verglei- 
chung der Prozeß-Kesten, ausgesprochen. 
. In der Appellationssache des Ober- 
Regierungs-Raths Kleiner zu Ludwigs- 
burg, Kl., Aten und Mit-Anten, gegen 
den Kaufmann August Schreiber In 
Anten und Mleé- 
Aten, Puullanische Klage detrefeend, 
wurde die gegen das unterm #r4., Febr. 
d. J. von dem Oberamtsgerichte Heil- 
bronn erbffnete Erkenntniß ergelssene 
Appellation wegen Verstumung' der 
Moibfrist zu Einreichung der Beschwer- 
Teschrift durch Dekret vom à4. Moi, 
ond ins. 210. Juni unter Compensicung 
der Prozeß= Kosten dieser Instanz. von 
Amtes wegen für verlassen, erklärt. 
10 In der Appellationssache von dem 
Kronenwirib 
vormaligen Oberamtsgerichte Besi. beim 
zwischen Christian: Gotilieb Meurer, 
in Bbnnigbeim, Bekl., 
Anten, und dem Kaufmann Jehann 
Andreas Neidhardt zu Lurwigsburg, als 
Cessiener des Bürgermeisters Bihl zu' 
Bbnnigheim, Kl., Aten, Bürgschafts- 
und Wechsel Kerderong betreffend, wurde. 
die von. pem Bekl. gegen das unterrich-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.