Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

fall begruͤndenden Diebstahls, dessen der- 
selbe seines Lugnens ungeachtet für über- 
wiesen angenommen wurde, sodann we- 
han unerlaubter Ueberschreitung des ihm 
volizeilich angewiesenen Aufenthaltsorrs, 
neben Verfällung in den Schoden= und 
Kesten= Ersatz, zu einer Festungs-Ar- 
beitsstrafe von eilf Meonaten und 
nechberiger Einsperrung in dem Zwangs- 
Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens auf die Dauer von sechs 
Monaten. 
Sogleich wurde verordnek, daß Mayer 
nach erstandener Swase unter strenge 
bollzeiliche Aufslche gesetzt werden solle. 
Am Jo. December wurde: 
10. gegen die bei dem Oberamtsgerichte 
Neensbug in Untersuchung gekommene 
Josepha Kreyer, von Sonntag, Kai- 
serlich Oesterreichischen Landgerichts Son- 
nenberg, wegen Aussezung ihres Kindes, 
neben Perfällung In ihre Arrest-Azungs- 
und Untersuchungs= Kosten, oiermo- 
natliche Zuchthausstrafe in Markgrd- 
alngen und nachherige Ausweisung aus 
dem Küngreiche, unter Straf-Andro- 
hung auf den Wlederbetretungsfall aus- 
gesprochen; 
25. auf die von dem Oberamtsgerichte 
Ulm gefährte Umersuchung Marsa Anna 
Selmer, von Sflingen, wegen in 
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moͤrderischer Absicht an ihrem neuge- 
bornen Klude verübter Gewalt, sedann 
wegen kleinen Hausdlebstahls, auch wegen 
Unterschlagung, neben dem Ersatze des 
Schadens und Zuscheidung eines ange- 
messenen Theils der Umersuchungs-Ko- 
sten, unter Einrechnung eines Theiks des 
erstandenen Arrests, eine Zuchthausstrafe 
von drei Jahren und neun Me- 
naten erkanne, räcksichtlich den an Jo- 
sepf Schie, von Stetten, Oberamts 
Wiblingen, angeblich veräbten Diebstahle 
aber die Inquisiein von der Instang ent- 
bunden. 
Zuglelch wurde vevordner, das In= 
culpetin nach erstandener Juchthausstrafe 
den Rest der ihr unterm 24. Oktober 
1619 (Staars= und Regierungs-Blan 
vom Jahr 1819. S. 854) zuerkonnten 
Zwangs= Arbeitshausstrafe nachträglich, 
zu erstehen habe. 
Ferner wurden verurtheilt: 
36. auf den Grund der von dem Ober- 
amtegerichte Ulm geführten Untersuchung 
Carl Ludvig Boley, von Biberach, 
wegen drltten Dlebstahls, neben dein 
Ersatze sämtlicher Kosten und anter 
Worbehalt elnes Serafzusatzes auf den 
Fall, daß sich vurch die noch anbaͤngige 
Untersuchung ein welterer Reat desselben 
ergeben sollte, zu sechsmonatlicher 
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