Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Reglerungs-Blatt  Nro.  46.  S.  412  ein-  2es  Königl.  Gerichtshofs  zu  Eßlingen

geräckte)  Erkennenißf  umer  Verfällung  uhterm  36.  Juni  l.  J.  gesällte  Cim
des  Rekurrenten  in  dle  Kosten  zweiter  Staats-und  DReglerungs-Blatt  Nro.  33.
Instanz  im  wesentlichen  bestigt.  S.  515  enthaltene)  Straf  -  Erkenntuiß

Den.  .  Jull  wurde:  im  wesentlschen,  neben  Veiflllung  de

2.  in  der  Rekurssache  des  fuspendirten  Nekurrenten  in  dle  Kosten  ickelter  In-Cameralamts-Kastenknechto
  Johann  Ja-  stanz  bestä#igt;
kob  Unkel  zu  Gdppingen,  wegen  Kassen=  =  in  der  Rekurssache  des  Festungestrafünge
rests,  das  von  dem  Gerichtshofe  zu  Um  Jehannes  Eudg,  von  Oberstetten,
unterm  16.  Jan.  1341  gefällte  (in  Nro.  Oberamie  Münstagen,  das  wegen  Diet-17
  des  Staats=  und  Reglerungs-Blatts  stahl#,  Lügens  und  ungebührlichen  Be-S.
  10l  enthaltene)  Erkenntniß  binsicht-  nehmens  vor  Gerscht,  von  dem  Gerichtsch
  der  Rears-Bezelchnung  lediglich  bofe  zu  Tübingen  unterm  14.  Junl  l
bestätlgt,  dle  unterrichterliche  Strofe  aber  J.  gefällee  (im  Staats=  und  Reglerunzte
noch  geschärft,  und  der  Angeschuldigte  Blatt  Nro.  55  S.  518  enthaltene)
neben  Entsfetzung  von  selner  Kastenknechis-  Straf-Erkenntniß  lediglich  und  unter
Kelle  und  Unföhigeelts-Erklsrung  zu  Be-  Verurtheilung  des  Rekurrenten  in  ##
tleldung  eines  bfeentlichen  Amts,  dann  Kosten  zwelter  Instanz  bestäligt;
dem  Ersatz  seines  Kassenrestes  und  wel-  5.  in  der  Rekurssache  des  vormallgen  Steresterer
  Schuldigkelt  im  Gesamtbetrag  von  Elnnehmers  Johann  Michael  Maler,
47  37  fl.  30  kr.  4bl.  mit  Verzugs-Zinsen,  von  Sontheim  an  der  Brenz,  Oberams
in  der  Art  und  mit  dem  Vorbehalt,  wie  Heidenhelm,  das  von  dem  Gerichtshofe
solches  im  Erkenntniß  erster  Justanz  be-  in  Ellwangen  unterm  Zo.  Oktober  1619
Ktimmt  worden,  zu  zwel  und  einbalb-  gefällte  (in  Rro.  3:  des  Staats=  und
jäbriger  Zuchthausstrafe  in  Goteeszell,  Regierungs-Blatte  vom  Jahr  1619.  S.
und  zu  Erstattung  aller  Kosten  belder  850  eingeräckte)  Straf-Erkenn#niß  auf
den  Erfund  elner  angeerdneten  welteren
Verhandlung  theilwelse  abgeaͤndert,  dei
Verdacht  eines  Kassen-Elngrifs  des
Rekurrenten  beruben  gelassen,  dleser  dagegen
  wegen  nachläßiger  und  unordent=Instanzen

  verurthellt.
Den  14.  Juli  wurde:
5.  in  der  Rekurslachs  des  Frledrich  Affemus,
  von  Kleln:  Bottwar,  Oberemts
Morbach,  das  von  dem  Criminal-Senat