Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

nnen  Departements  und  Stellen  in  Amisgeschäften,
  in  gleicher  Dienst-Kategorie,  zuglelch
  zu  erschelnen  oder  zusammen  zu  wirken
  haben,  so  richtet  sich  die  Ordnung  derselben
  elnzig  nach  der  gesetzlich  bestehenden
Reihenfolge  der  Depeartements  und  Stellen
  selbst,  ohne  Rücksicht  auf  den  persönlichen
  Rang  und  das  Dienstalter  der  Indiolduen,
  welche  die  Dienfststelle  bekleiden
oder  vertreten,  Dagegen  bestimmt  bei  solchen
  Ceremonlken,  wo  Khnigl.  Diener  nicht
Corpswelse  nach  eben  jener  Relhenfolge
der  Departement#  und  Stellen  zu  erschelnen
  haben,  der  persbnliche  Rang  und  das
Diensialter  den  Bortritt  der  Einjelnen.

F.  3.

Ueber  die  Ehrenvorzüge  bei  Unserem
Hofe,  so  wle  über  alles,  was  die  Verbält-Z
nisse  des  hohen  und  niedern  Hof-Personals
in  dieser  Hinsicht  anbelangt,  behalten  Wir
Uns  vor,  das  Erforderliche  an  Unsern
Ober-Hefrath  ergehen  zu  lassen.

F.  9.

In  Ansehung  derjenigen  bestehenden
Amtsstellen,  welche  in  gegenwärtiger  Reng-753



Ordnung  ulcht  namentlich  aufgeführt  sind,
ingleichen  aller,  von  nicht  mehr  bestehenden
Aemtern  herrührenden  und  hier  ulcht  ause
drücklich  bestätlgten  Ehrenrechte,  wollen  Wir
die  Bethelllgten,  welche  über  dle  ihnen
nach  der  neuen  Rangordnung  und  im  Verbälinlß
  zu  den  darin  genannten  Dienern
gebührenden  Ehrenvorzüge  Gewißheit  zu
erlangen  wünschen  möchten,  mit  ihren  dlesfallstgen
  Anfragen  an  die  betreffenden  Departements-Chefs
  verwlesen  haben,  von
welchen  Uns  Vortrag  daräber  zu  erstatten
und  Unsere  hchste  Entschließung  zu  erwarten
  ist.

Gegeben  Seuttgart  den  18.  Okteber  1341.
Wilheim.

Der  provisorische  Chef  des
Deparkements  des  Innern

Schmidlin.

Auf  Befeßl  des  Köulgs:

Der  Staats-Sekretär:
Vellnagel.