nnen Departements und Stellen in Amisgeschäften,
in gleicher Dienst-Kategorie, zuglelch
zu erschelnen oder zusammen zu wirken
haben, so richtet sich die Ordnung derselben
elnzig nach der gesetzlich bestehenden
Reihenfolge der Depeartements und Stellen
selbst, ohne Rücksicht auf den persönlichen
Rang und das Dienstalter der Indiolduen,
welche die Dienfststelle bekleiden
oder vertreten, Dagegen bestimmt bei solchen
Ceremonlken, wo Khnigl. Diener nicht
Corpswelse nach eben jener Relhenfolge
der Departement# und Stellen zu erschelnen
haben, der persbnliche Rang und das
Diensialter den Bortritt der Einjelnen.
F. 3.
Ueber die Ehrenvorzüge bei Unserem
Hofe, so wle über alles, was die Verbält-Z
nisse des hohen und niedern Hof-Personals
in dieser Hinsicht anbelangt, behalten Wir
Uns vor, das Erforderliche an Unsern
Ober-Hefrath ergehen zu lassen.
F. 9.
In Ansehung derjenigen bestehenden
Amtsstellen, welche in gegenwärtiger Reng-753
Ordnung ulcht namentlich aufgeführt sind,
ingleichen aller, von nicht mehr bestehenden
Aemtern herrührenden und hier ulcht ause
drücklich bestätlgten Ehrenrechte, wollen Wir
die Bethelllgten, welche über dle ihnen
nach der neuen Rangordnung und im Verbälinlß
zu den darin genannten Dienern
gebührenden Ehrenvorzüge Gewißheit zu
erlangen wünschen möchten, mit ihren dlesfallstgen
Anfragen an die betreffenden Departements-Chefs
verwlesen haben, von
welchen Uns Vortrag daräber zu erstatten
und Unsere hchste Entschließung zu erwarten
ist.
Gegeben Seuttgart den 18. Okteber 1341.
Wilheim.
Der provisorische Chef des
Deparkements des Innern
Schmidlin.
Auf Befeßl des Köulgs:
Der Staats-Sekretär:
Vellnagel.