urthellung der Anten in die Prozeß-Ko-
sten der zweiten Instanz bestaͤtigt.
8. In der untergaͤnglichen Appellationssa-
che von dem Stadtgerichte zu Stuttgart
zwischen dem Handelsmann Moses Be-
nedikt daselbst, Vorbekl., Nachkl., An-
ten, und dem Ober Finanz-Kemmer-Se-
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kretär Vlscher, nunmehr dessen Besüs-
Nachfolger, Kaufmann Bllfinger eben-
daselbst, Verkl., Nachbekl., Aben, Bou-
streinigkelt beireffend, wurde durch Be-
schluß vom 2:1. und Uns. 36. Sept, di
Appellation wegen Mangels einer g#
gründeten Beschwerde unter Verurtbel,
lung des Anten in dlie Kosten diese
Instanz von Amts wegen verworfen.
II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis.
1.) Criminal-Senst.
Am 6. September wurde:
1. Gtorg Vogt, Schuster von Nehren,
Oberamts Tuͤbingen, wegen Verfälschung
einer Iffentlichen Urkunde und damit
verübten Betrugs, neben der Verbind-
ttung des verursachten
Schadens und saͤmtlicher Untersuchungs-
Kosten, zu fünfmonatlicher ZSwangs=
Acbeitsstrofe verurthellt.
Am y. September ist:
lichkelt zu Ersta
4. Catharine, Cbhristlan Ralls Ebefran,
13 Oberamis Urach, wegen
von Ehningen,
Fälschung mebrerer
vdamit versachter
Verbldlichkeit zu
suchungs-Kosten %„
Zuchibausstra
Am ro. Septem
3. Franz Xaoer Ri
Erstattung der Unter-
zu achtmonailicher
fe verurtheilt worden.
ber wurde:
edinjer,
Prioat-Urkunden und
Beteögerelen, neben der
suspendirter
Obmann des Bürger-Ausschusses zu Rem-
dingen, Oberamts Tuttlingen, thells #
gen Unterschlagung, theils wegen Ver-
umreuung, neben der Verbindlichkei
zum Ersatz des gestifteten Schadens, und
zu Erstattung sämtlicher Untersuchunzt
Kosten, selner Obmaennsstelle entserzt, fü
unfählg zu Bekleidung eines öffentlichen
Amtes erklärt, und zu fünfmonatll-
cher Festungs-Arbeltsstrafe verurtiheilt.
Am i4. September wurde:
4. auf die zu Neuenbürs sta tgebabte Um
tersuchung:
a) Matthaͤus Muͤller, von Obernlebel-
spach, wegen fortgesetzter, jum Theil
tbtlicher Widersetzlichelt gegen dic in
Ausübung ihres Amis begifenen ebrig
keltlichen Dlener, sedann wegen meht-
facher zum Tbeil grober Injurien geßen