Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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Verbreitung  begangene  Frevel  gegen  letztere,  nach  denselben  gesetzlichen  Vorschriften
  beurtheilt  und  geahndet  werden  solle,  als  handele  es  sich  von  beeintwächtigten
  Schrifestellern  und  Verlegern  in  der  Preußischen  Monarchie  selbst.

Gegemwir#ge  Erklirung  soll,  nachdem  sie  gegen  eine  übereinslimmende,
von  dem  Großherzoglich=  Sachsen-Weimarschen  Staatsminislerio  vollzogene,  Erklcrung
  ausgewechselt  worden  seyn  wird,  durch  öffentliche  Bekanntmachung  in
den  diesseitigen  Staaten  Kraft  und  Wirksamkeit  erhalken.

Berlin,  den  18ten  Januar  1828.

(L  8.)

Königl.  Preußisches  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
v.  Schönberg.

Vorstehende  Erklärung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  wesentlich  übereinstimmende,
  von  dem  Großherzoglich  =  Sächsischen  Sraatsministerio  zu  Weimar
unterm  isten  Februar  d.  J.  vollzogene,  Erklärung  ausgewechselt  worden  ist,
unter  Bezugnahme  auf  die  Allerhöchste  Kabineksorder  vom  1ten  August  1827.
(Gesetzsammlung  pro  1827.  No.  17.  Seite  123.),  hierdurch  zur  öffentlichen
Keuntniß  gebracht.

Berlin,  den  15ten  Februar  1828.

Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
v.  Schönberg.

 

(No.  1130.)  Ministerial-Erklärung  vom  19ten  Februar  1828.,  Über  die  mit  dem  Königreich
  Würtemberg  getroffene  Vereinbarung,  die  Sicherstellung  der  Rechte
der  Schriftsteller  und  Verleger  in  den  belderseitigen  Staaten  wider  den

D  Buͤcher-Nachdruck  betreffend.

as  Kniglich-Prengische  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten

erklärt  hierdurch,  in  Gemaäßheit  der  von  Seiner  Königlichen  Majesiat  ihm  ertheilten
  Ermächtigung:

nachdem  die  Königlich  -Würcembergsche  Regierung  die  Zusicherung

ertheilt  hat,  daß  vorläufig  und  bis  es  in  Gemäßheit  des  Artikels  18.

der  deutschen  Bundesakte  zu  einem  gemeinsamen  Beschlusse  zur  Sicherstellung

  der  Rechte  der  Schriftsteller  und  Verleger  wider  den  Bücher-Nachdruck

  kommen  wird,  den  Verlegern  in  den  Königlich-Preußischen

Staaten,