Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XLIV. Band. (44)

266  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

haltsregulative  unter  Status  A  (Bedienstete  mit
pragmatischen  Rechten)  vorzutragen  gewesen,  aber
unter  Status  D  (Bedienstete  ohne  pragmatische
Rechte)  vorgetragen  worden,  und  um  einen  Ausspruch
  dahin  baten:  Beklagter  sei  schuldig  die  den
Klägern  nach  Beil.  IX  der  Verf.=  U.  zustehenden
pragmatischen  Rechte  anzüerkennen,  folglich  denselben
die  ihnen  durch  Landtagsbeschluß  und  Landtagsabschied
  v.  29.  Juli  1876  zustehende  jeweilige  Gehaltsmehrung
  als  Bestandtheil  ihres  pragmatischen
Gehaltes  zu  erklären  und  sie  in  den  Gehaltstatus
des  stabilen  Personals  nach  Vorschrift  des  §.  9  des
Landtagbabschiedes  und  des  Finanzgesetzes  vom
29.  Juli  1876  aufzunehmen.  Die  Klage  wurde
jedoch  abgewiesen  und  die  deshalb  erhobene  Nichtig—
keitsbeschwerde  verworfen.  In  den  vberstrichterlichen
Entscheidungsgründen  heißt  es:

Von  der  Bestimmung  des  §.  9  des  Landtagsabsch.
  v.  29.  Juli  1876  werden  die  Kläger  deshalb
nicht  berührt,  weil  in  dem  betreffenden  Spezial-Etat
in  dem  hieher  gehörigen  Voranschloge  der  Einnahmen
  und  Ausgaben  an  Eisenbahn-Gefällen,  und
zwar  zu  Abth.  II  „Generaldirektion  der  Verkehrsanstalten“
  und  deren  Unterbeilagen  1  u.  2  unter  der  Rubrik:
„Gehalte  und  Funktionsbezüge“  ausgeschieden  sind:
a)  „Stabiles  Personal  (pragmatische  Beamte)“,
b)  „Nichtstabiles  Personal“  und  die  Diensteskategorien,
  welchen  die  Kläger  angehören,  in  der
Abthl.  b  „nicht  stabiles  Personal“  vorgetragen  sind.
Für  dieses  nicht  stabile  Personal  und  die  demselben
beigezählten  Diensteskategorten  aber  ist  lediglich  der
g.  17  des  Finanzgesetzes  für  die  XIII.  Finanzperlode
  1876  u.  1877  maßgebend,  wonach  die  in
den  sämmtlichen  Staatsministerien  für  das  aktive
nicht  stabile  Personal  vorgesehenen  Zulagen  bei  Bemessung
  der  Pensionen  und  Unterhalts-Beiträge,