Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Vierter Abschnitt. 
— 
Die Eröffnung des Deutschen Bundestages. 
Das Weltreich war gefallen, über seinen Trümmern erhob sich wieder 
eine friedliche Staatengesellschaft. Aber jenes alte System der europäischen 
Politik, das durch wechselnde Bündnisse und Gegenbündnisse die fünf Groß- 
mächte im Gleichgewicht zu erhalten suchte, kehrte vorerst nicht wieder. 
Alle Staaten des Weltteils bildeten jetzt, wie Gentz sagte, eine große 
Union unter der Aufsicht der vier Mächte, welche den Krieg gegen Na- 
poleon geführt und ihren Bund soeben in Paris erneuert hatten. So 
viele Jahre hindurch, in der argen Zeit des Harrens und des Leidens, 
war an diesem rettenden Bunde gearbeitet worden; nun hatte er in drei 
schweren Kriegsjahren seine Probe bestanden. Während ihres langen Zu- 
sammenlebens hatten sich die Monarchen und die leitenden Staatsmänner 
an einen vertrauten persönlichen Verkehr gewöhnt, wie er vordem unter 
gekrönten Häuptern unerhört gewesen; sie beschlossen, auch in Zukunft alle 
großen Fragen der europäischen Politik in persönlichen Zusammenkünften 
zu besprechen. Der Bund der vier Mächte betrachtete sich als den obersten 
Gerichtshof Europas; er hielt für seine nächste Pflicht, die neue Ordnung 
der Staatengesellschaft vor einem Friedensbruche zu bewahren und darum 
das unberechenbare Frankreich, den Herd der Revolution und der Kriege, 
gemeinsam zu überwachen. Während das europäische Okkupationsheer unter 
Wellingtons Oberbefehl die Ruhe in Frankreich aufrecht zu erhalten hatte, 
sollten die vier Gesandten zu Paris in regelmäßigen Konferenzen die lau- 
fenden Geschäfte der großen Allianz erledigen und den Tuilerienhof mit 
ihren Ratschlägen unterstützen; in einzelnen Fällen luden die Vier auch 
den Herzog von Richelien selbst zur Beratung ein. Alle Streitfragen, 
die sich aus den Wiener und Pariser Verträgen ergaben, wurden dieser 
Gesandtenkonferenz zugewiesen; nur die Abwicklung der verworrenen deut- 
2 Gebietsfragen blieb einer besonderen Verhandlung in Frankfurt vor— 
ehalten. 
Noch niemals hatte das Staatensystem eine so festgeordnete bündische 
Gemeinschaft gebildet. Das Protektorat der vier Mächte beherrschte den
	        
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