Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

1856

Nachträge  zu  den  jährl.  chronol.  Uebersichten.  1806  —1883.

 

Datum
der  Gesetze,
Verordnun-W


Inhalt.

Jahrgang


Seite

 

1880.
.  Dez.

–

1%
1

1881.
Juni

—

6.  Juli

14  Sept

26.  —

 

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Herabsetzung  des  Zinsfußes  der  von  der  Stadt
Stettin  auf  Grund  des  Allerhöchsten  Privilegiums  vom  23.  Januar  1878
ausgestellten,  jedoch  noch  nicht  ausgegebenen  Stadtobligationen  lit.  K  von
vier  und  einhalb  auf  vier  Prozent

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts  an  die  Genossenschaft
  der  linksemsischen  Kanäle  bezüglich  der  zum  Bau  der  Kanalstrecke
vom  Süd-Nord=  Kanal  unweit  der  Kolonie  Picardie  bis  unweit  Coevorden
erforderlichen  Grundstücke.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Herabsetzung  des  Zinsfußes  der  auf  Grund  der
Allerhöchsten  Privilegien  vom  30.  Mai  1855  und  11.  Juli  1870  ausgegebenen
Kreisanleihescheine  des  Kreises  Wanzleben  von  fünf  auf  vier  und  einhalb
Prozent.

Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  lautender  Auleihescheine  des
Provinzialverbandes  der  Provinz  Sachsen  im  Betrage  von  450  000  Mark.

Privilegium  wegen  eventueller  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  lautender  Anleihescheine
  der  Stadt  Barmen  bis  zum  Betrage  von  3.000  000  Mark.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Herabsetzung  des  Zinsfußes  der  auf  Grund  des
Allerhöchsten  Privilegiums  vom  28.  März  1877  von  der  Stadt  Hagen  aufgenommenen
  Anleihe  von  vier  und  einhalb  auf  vier  Prozent.

Privilegium  wegen  cventueller  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  lautender  Anleihescheine
  der  Stadtgemeinde  Mülheim  an  der  Ruhr  bis  zum  Betrage  von
750  000  Mark  Reichswährung.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Herabsehung  des  Zinsfußes  der  in  Gemäßheit
des  Allerhöchsten  Privilegiums  vom  19.  September  1880  von  dem  Kreise
Bitburg  aufgenommenen  Anleihe  von  fünf  auf  vier  und  einhalb  Prozent.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Herabsetzung  des  Zinsfußes  der  auf  Grund  der
Allerhöchsten  Privilegien  vom  9.  Dezember  1862  und  vom  12.  Mai  1876
seitens  der  Stadtgemeinde  Crefeld  aufgenommenen  Anleihen  von  vier  und
einhalb  auf  vier  Prozent.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Herabsetzung  des  Zinsfußes  der  auf  Grund  des
Allerhöchsten  Privilegiums  vom  14.  Juli  1879  seitens  der  Stadt  Limburg
  a.  d.  Lahn  ausgenommenen  Auleihe  von  vier  und  einhalb  auf  vier  Prozent.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Genehmigung  des  Statuts  der  Landeskultur.
Rentenbank  für  die  Provinz  Schleswig-Holstein  mit  Ausnahme  des  Kreises
Herzogthum  Lauenburg.

 

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16  Nr.  3

40  Nr.  1

40  Nr.  2

136  Nr.  2

16  Nr.  4

15  Nr.  1

3  Nr.  1

346  Nr.  1

15  Nr.  2

3  Nr.  2

3  Nr.  3