1856
Nachträge zu den jährl. chronol. Uebersichten. 1806 —1883.
Datum
der Gesetze,
Verordnun-W
Inhalt.
Jahrgang
Seite
1880.
. Dez.
–
1%
1
1881.
Juni
—
6. Juli
14 Sept
26. —
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt
Stettin auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 23. Januar 1878
ausgestellten, jedoch noch nicht ausgegebenen Stadtobligationen lit. K von
vier und einhalb auf vier Prozent
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Genossenschaft
der linksemsischen Kanäle bezüglich der zum Bau der Kanalstrecke
vom Süd-Nord= Kanal unweit der Kolonie Picardie bis unweit Coevorden
erforderlichen Grundstücke.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der auf Grund der
Allerhöchsten Privilegien vom 30. Mai 1855 und 11. Juli 1870 ausgegebenen
Kreisanleihescheine des Kreises Wanzleben von fünf auf vier und einhalb
Prozent.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Auleihescheine des
Provinzialverbandes der Provinz Sachsen im Betrage von 450 000 Mark.
Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine
der Stadt Barmen bis zum Betrage von 3.000 000 Mark.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der auf Grund des
Allerhöchsten Privilegiums vom 28. März 1877 von der Stadt Hagen aufgenommenen
Anleihe von vier und einhalb auf vier Prozent.
Privilegium wegen cventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine
der Stadtgemeinde Mülheim an der Ruhr bis zum Betrage von
750 000 Mark Reichswährung.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Herabsehung des Zinsfußes der in Gemäßheit
des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. September 1880 von dem Kreise
Bitburg aufgenommenen Anleihe von fünf auf vier und einhalb Prozent.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der auf Grund der
Allerhöchsten Privilegien vom 9. Dezember 1862 und vom 12. Mai 1876
seitens der Stadtgemeinde Crefeld aufgenommenen Anleihen von vier und
einhalb auf vier Prozent.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der auf Grund des
Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Juli 1879 seitens der Stadt Limburg
a. d. Lahn ausgenommenen Auleihe von vier und einhalb auf vier Prozent.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung des Statuts der Landeskultur.
Rentenbank für die Provinz Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Kreises
Herzogthum Lauenburg.
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40 Nr. 1
40 Nr. 2
136 Nr. 2
16 Nr. 4
15 Nr. 1
3 Nr. 1
346 Nr. 1
15 Nr. 2
3 Nr. 2
3 Nr. 3