Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

20  I.  3.  Geistige  Strömungen  der  ersten  Friedensjahre.

eines  verhängnisvollen  Jahrestags,  und  der  verwunderte  Leser  trug,  statt
der  erhebenden  Einsicht  in  die  Vernunft  der  sittlichen  Welt,  nur  ein  Ge—
fühl  ratlosen  Entsetzens  davon.  Da  die  Neuheit  dieses  tollen  Einfalls
Aufsehen  erregte  und  die  romantische  Welt  ohnehin  geneigt  war,  im  Aberwitze
  den  tiefsten  Sinn  zu  suchen,  so  fand  sich  bald  ein  geschickter  Macher,
der  die  Schrulle  nach  deutscher  Unart  in  ein  System  brachte.  Der  Weißenfelser
  Advokat  Adolf  Müllner  verfaßte  ein  Drama  „die  Schuld“  und
entwickelte  dann  in  ungezählten  Kritiken  die  Theorie  der  neuen  Schicksalstragödie:
  eine  höhere  Weltordnung,  rätselhafter  noch  als  das  blinde
Schicksal  der  Alten,  sollte  in  das  irdische  Leben  hineinragen  und  durch
den  albernen  Zufall,  durch  eine  zerspringende  Saite,  einen  unheilvollen
Ort  oder  Tag,  die  nichts  ahnenden  Sterblichen  in  das  Verderben  stürzen.
So  ward  denn  alles,  was  die  protestantische  Welt  je  über  tragische  Schuld
und  Zurechnung  gedacht,  durch  die  zügellose  Neuerungssucht  der  romantischen
  Doktrin  wieder  in  Frage  gestellt,  und  es  schien,  als  sollte  unsere
tragische  Kunst  geradezu  in  Selbstvernichtung  enden.  Müllner  richtete
sich  in  drei  literarischen  Zeitschriften  zugleich  häuslich  ein,  pries  mit  lautem
Marktgeschrei  die  lange  Reihe  seiner  eigenen  Werke  und  erschreckte  die
Gegner  durch  unflätige  Grobheit,  so  daß  Goethe  zürnte:  „Der  Edle
mault  nur  um  das  Maul  den  andern  zu  verbieten.“  Einige  Jahre  lang
behauptete  der  grundprosaische  Mensch  den  angemaßten  Thron;  und  so
fest  stand  noch  das  Ansehen  der  deutschen  Dichtung  in  der  Welt,  daß
selbst  ausländische  Blätter  gläubig  von  der  neuen  dramatischen  Offenbarung
  sprachen.  Dann  verfiel  auch  die  Schicksalstragödie  dem  unabwendbaren
  Lose  der  gespreizten  Nichtigkeit:  das  Publikum  begann  sich  zu
langweilen  und  wendete  sich  anderen  Moden  zu.

Unter  dem  Verfalle  der  dramatischen  Dichtung  litt  auch  die  Schauspielkunst.
  Wie  viele  geistvolle  Abhandlungen  über  das  Theater  als  nationale
  Erziehungsanstalt  waren  nun  schon  erschienen,  und  doch  hatte  bisher
unter  allen  deutschen  Staatsmännern  nur  Stein  sich  diesen  Gedanken
angeeignet  und  daraus  den  Schluß  gezogen,  daß  der  Staat  zur  Pflege  der
Bühne  verpflichtet  sei.  Er  stellte,  als  er  bei  seinem  Abgange  die  veränderte
Organisation  der  preußischen  Behörden  vorzeichnete,  die  Theater  gleich  der
Akademie  der  Künste  unter  das  Departement  des  Kultus  und  des  Unterrichts;
  doch  kaum  zwei  Jahre  später  wurden  sie  durch  Hardenberg  wieder
in  die  Reihe  der  öffentlichen  Vergnügungsanstalten  verwiesen  und,  mit
Ausnahme  der  Hoftheater,  der  Aufsicht  der  Polizei  unterworfen.  Die
Unterstützung  der  großen  Bühnen  in  den  Residenzstädten  galt  allgemein
als  persönliche  Ehrenpflicht  der  Landesherren,  und  es  zeigte  sich  bald,
daß  diese  Theater  von  der  Freigebigkeit  kunstfreundlicher  Fürsten  immerhin
noch  mehr  zu  erwarten  hatten,  als  von  der  sparsamen  Kleinbürgergesinnung
  der  neuen  Landtage.  Kaum  war  die  Stuttgarter  Bühne  im  Jahre
1816  zum  Nationaltheater  erhoben  und  dem  Staatshaushalt  überwiesen