Die Bereisung der Provinzen. 289
ohne Reichsstände, die einen aus Partikularismus, andere aus Furcht
vor der Erschütterung des Thrones. Daß die Provinzialstände an die
neugebildeten Provinzen sich anschließen müssen, leuchtet den meisten ein;
jedoch werden mehrfach Landtage für die Regierungsbezirke, öfter noch
Stände für die althistorischen Territorien gefordert. Desgleichen von der
Form der Reichsstände hegt man grundverschiedene Vorstellungen. Manche
denken an ein Parlament, andere an eine kleine Körperschaft von 40 Köpfen,
die zu den Sitzungen des Staatsrats hinzugezogen werden soll. Die
Frage: ob Ein- oder Zweikammersystem? wird selten aufgeworfen. Auch
über die Vertretung des Bauernstandes ist man nicht einig. Die Mehr—
zahl spricht dafür, aber viele Edelleute und Bürger bezweifeln, ob sich
eine genügende Anzahl „tauglicher Subjekte“ (so lautet der stehende Aus—
druck) in dem jungen Stande finden lasse. Dem Landadel graut besonders
vor Bauernadvokaten; er verlangt durchaus, daß die Bauerschaft nur
durch Bauern vertreten werde. Eine keineswegs unbeträchtliche Minder—
heit, Männer aus allen Ständen erklären kurzab, das Volk sei noch nicht
reif für ständische Vertretung, eine geordnete Verwaltung genüge. Sehr
häufig wird als einziger Grund für die Verfassung mit kindlicher Harm—
losigkeit angegeben: der König hat sein Wort verpfändet, er muß es ein—
lösen, im übrigen erwarten wir alles von seiner Gnade. Am erfreu—
lichsten erscheint in diesem Chaos unreifer Ansichten das instinktive Ver—
ständnis für den Zusammenhang von Verfassung und Verwaltung, das
die Preußen vor den Süddeutschen jener Tage auszeichnete. Dank den
alten Traditionen des Staats und vornehmlich den Stein-Hardenbergischen
Reformen verstand hier fast jedermann die Bedeutung der Verwaltungsfragen
zu schätzen; man sah in der Verfassung nicht den Beginn eines
neuen Staatslebens, sondern die Ergänzung, den Abschluß der in der
Gemeinde= und Kreisverwaltung begonnenen Reformen. Der Einfluß
französischer Theorien zeigte sich noch fast nirgends, ständische Gliederung
galt als selbstverständlich.
Nur die Posener Notabeln standen schon auf der Höhe neufranzösischer
Bildung. Wie nach einer stillen Verschwörung stimmten die polnischen
Edelleute, welche Klewitz befragte, fast allesamt überein in dem Verlangen
nach einem unabhängigen Provinziallandtage, der das Schulwesen leiten,
die Beamten vorschlagen und ein gesondertes Budget unter der Kontrolle
einer Provinzial-Rechenkammer verwalten sollte. Der unvermeidliche General
von Kosinsky überreicht den Entwurf einer auf dem Gleichgewicht
der Gewalten beruhenden preußischen „Föderativverfassung“: C'est la
Prusse qui doit faire I’époque dans le siècle constitutionnel. Preußen
hat bisher zu seinen Völkern gesagt: „Ihr sollt Heloten sein, zusammengehalten
durch Soldaten und eine herrschende Beamtenkaste;“ jetzt muß
der Staat seine Pflicht erkennen, „eine um so zärtlichere Mutter zu sein,
da er das Unrecht Europas gegen die unter seinem Adler vereinigten
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. I. 19