Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Die  Bereisung  der  Provinzen.  289

ohne  Reichsstände,  die  einen  aus  Partikularismus,  andere  aus  Furcht
vor  der  Erschütterung  des  Thrones.  Daß  die  Provinzialstände  an  die
neugebildeten  Provinzen  sich  anschließen  müssen,  leuchtet  den  meisten  ein;
jedoch  werden  mehrfach  Landtage  für  die  Regierungsbezirke,  öfter  noch
Stände  für  die  althistorischen  Territorien  gefordert.  Desgleichen  von  der
Form  der  Reichsstände  hegt  man  grundverschiedene  Vorstellungen.  Manche
denken  an  ein  Parlament,  andere  an  eine  kleine  Körperschaft  von  40  Köpfen,
die  zu  den  Sitzungen  des  Staatsrats  hinzugezogen  werden  soll.  Die
Frage:  ob  Ein-  oder  Zweikammersystem?  wird  selten  aufgeworfen.  Auch
über  die  Vertretung  des  Bauernstandes  ist  man  nicht  einig.  Die  Mehr—
zahl  spricht  dafür,  aber  viele  Edelleute  und  Bürger  bezweifeln,  ob  sich
eine  genügende  Anzahl  „tauglicher  Subjekte“  (so  lautet  der  stehende  Aus—
druck)  in  dem  jungen  Stande  finden  lasse.  Dem  Landadel  graut  besonders
vor  Bauernadvokaten;  er  verlangt  durchaus,  daß  die  Bauerschaft  nur
durch  Bauern  vertreten  werde.  Eine  keineswegs  unbeträchtliche  Minder—
heit,  Männer  aus  allen  Ständen  erklären  kurzab,  das  Volk  sei  noch  nicht
reif  für  ständische  Vertretung,  eine  geordnete  Verwaltung  genüge.  Sehr
häufig  wird  als  einziger  Grund  für  die  Verfassung  mit  kindlicher  Harm—
losigkeit  angegeben:  der  König  hat  sein  Wort  verpfändet,  er  muß  es  ein—
lösen,  im  übrigen  erwarten  wir  alles  von  seiner  Gnade.  Am  erfreu—
lichsten  erscheint  in  diesem  Chaos  unreifer  Ansichten  das  instinktive  Ver—
ständnis  für  den  Zusammenhang  von  Verfassung  und  Verwaltung,  das
die  Preußen  vor  den  Süddeutschen  jener  Tage  auszeichnete.  Dank  den
alten  Traditionen  des  Staats  und  vornehmlich  den  Stein-Hardenbergischen
Reformen  verstand  hier  fast  jedermann  die  Bedeutung  der  Verwaltungsfragen
  zu  schätzen;  man  sah  in  der  Verfassung  nicht  den  Beginn  eines
neuen  Staatslebens,  sondern  die  Ergänzung,  den  Abschluß  der  in  der
Gemeinde=  und  Kreisverwaltung  begonnenen  Reformen.  Der  Einfluß
französischer  Theorien  zeigte  sich  noch  fast  nirgends,  ständische  Gliederung
galt  als  selbstverständlich.

Nur  die  Posener  Notabeln  standen  schon  auf  der  Höhe  neufranzösischer
Bildung.  Wie  nach  einer  stillen  Verschwörung  stimmten  die  polnischen
Edelleute,  welche  Klewitz  befragte,  fast  allesamt  überein  in  dem  Verlangen
nach  einem  unabhängigen  Provinziallandtage,  der  das  Schulwesen  leiten,
die  Beamten  vorschlagen  und  ein  gesondertes  Budget  unter  der  Kontrolle
einer  Provinzial-Rechenkammer  verwalten  sollte.  Der  unvermeidliche  General
  von  Kosinsky  überreicht  den  Entwurf  einer  auf  dem  Gleichgewicht
der  Gewalten  beruhenden  preußischen  „Föderativverfassung“:  C'est  la
Prusse  qui  doit  faire  I’époque  dans  le  siècle  constitutionnel.  Preußen
hat  bisher  zu  seinen  Völkern  gesagt:  „Ihr  sollt  Heloten  sein,  zusammengehalten
  durch  Soldaten  und  eine  herrschende  Beamtenkaste;“  jetzt  muß
der  Staat  seine  Pflicht  erkennen,  „eine  um  so  zärtlichere  Mutter  zu  sein,
da  er  das  Unrecht  Europas  gegen  die  unter  seinem  Adler  vereinigten

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  I.  19