Metadaten : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Diktatur  des  Königs.  323

leicht  zu  erwerben  sei,  und  kehrte  nun  verstimmt  zu  den  Gedanken  des
bureaukratischen  Absolutismus  zurück,  die  seiner  natürlichen  Neigung
entsprachen.  Wieder  hinter  dem  Rücken  seiner  Räte  berief  der  Monarch
den  Finanzminister  König  Jeromes,  Malchus  in  sein  Kabinett;  Wangenheim
  und  Kerner  erkannten  bald,  daß  sie  mit  diesem  Vertreter  des  Präfektensystems
  sich  nicht  verständigen  konnten,  und  nahmen  noch  im  November
  1817  ihre  Entlassung.

Seitdem  begann  der  Stuttgarter  Hof  durch  ein  häßliches  Doppelspiel
die  öffentliche  Meinung  zu  täuschen  und  zu  verwirren.  Während  Wangenheims
  Ernennung  zum  Bundesgesandten  für  die  unveränderte  liberale
Gesinnung  des  Königs  zu  bürgen  schien,  arbeiteten  die  württembergischen
Diplomaten  insgeheim  für  den  Erlaß  eines  Bundesgesetzes,  das  die  Rechte
der  deutschen  Landtage  scharf  begrenzen  und  der  Krone  die  Zurücknahme
ihrer  eigenen  Zusagen  erleichtern  sollte.)  Noch  verderblicher  wirkte  der
unfruchtbare  schwäbische  Verfassungskampf  auf  die  Stimmung  der  übrigen
Höfe.  Frohlockend  wiesen  alle  Reaktionäre  auf  das  Ubermaß  stürmischer
Leidenschaft  in  diesen  Verhandlungen:  nun  sei  es  doch  erwiesen,  daß  man
in  Deutschland  mit  einem  Landtage  nicht  regieren  könne;  war  doch  sogar
eine  Adresse  an  die  Armee  einmal  von  den  Altrechtlern  geplant  worden!
Die  schwäbischen  Stände  blieben  auf  lange  hinaus  eine  Warnung  für
jeden  deutschen  Fürsten,  der  an  den  Art.  13  der  Bundesakte  erinnert
wurde,  und  Metternich  schrieb  an  Steigentesch  nach  Petersburg:  „Württemberg
  durch  seine  unklugen  Diskussionen  mit  dem  Landtage  nützt  der
Sache  der  Revolution  mehr  als  der  Tugendbund  selbst.“  —

 

Schneller  als  Württemberg,  aber  auch  nicht  ohne  ernste  Kämpfe,  gelangte
  Bayern  zum  Abschluß  seiner  Verfassung;  wie  dort  die  Krone  sich
durch  den  Trotz  der  alten  Landstände  gehemmt  sah,  so  hier  durch  die  Ansprüche
  des  römischen  Stuhls.  Ein  gütiges  Geschick  hat  es  gefügt,  daß
die  schroffsten  Gegensätze  unseres  Volkslebens  sich  immer  bei  den  nahe  benachbarten
  Stämmen  zeigen;  nur  darum  blieb  der  Sondergeist  der  deutschen
  Stämme  außer  stande  das  Band  der  nationalen  Einheit  gänzlich  zu
zersprengen,  weil  die  zentrifugalen  Kräfte  stets  durch  die  nachbarliche  Eifersucht
  aufgewogen  wurden.  Wie  im  Norden  Westfalen  und  Rheinländer,
Pommern  und  Altpreußen,  Märker  und  Obersachsen  durch  Stammesart
und  Geschichte  scharf  geschieden  dicht  neben  einander  hausten,  so  im  Süden
die  Bayern  und  die  Schwaben.  Während  Schwaben,  längst  aller  politischen
Größe  verlustig,  allein  durch  die  Fülle  seiner  Talente  seinen  Platz  im
Leben  der  Nation  behauptete,  war  Bayern  der  älteste  aller  deutschen
Staaten,  der  einzige,  der  sich  mit  den  Kernlanden  seiner  alten  Macht  noch

*)  S.  o.  S.  167f.

 

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