Metadata : Die Geschichte Württembergs.

202  IV.  Württemberg  als  Königreich.

heiten  untergeordnet.  Die  Leitung  der  Gymnasien,  Lyceen,  Klosterschulen  und
des  theologischen  Stifts  in  Tübingen  wurde  der  Studien-Oberdirektion  übertragen.
Der  Studienrath  bestand  aus  Mitglledern  verschiedener  Konfesstonen;  zwei  evangelische
  Konsistorialräthe  hatten  immer  Sitz  und  Stimme  in  demselben.  —  Die
Post,  deren  Betrieb  bisher  dem  Fürsten  Taris  übergeben  gewesen  war,  wurde
nun  Staatsanstalt.  —  Das  Nähere  und  Einzelne  in  den  besonderen  Zweigen
der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  wurde  durch  eine  Masse  von  Erlassen  festgesetzt,
  an  welchen  keine  Zeit  so  reich  ist  als  dlejenige  von  1806  —1815.

So  war  das  alt-ehrwürdige  Gebäude  der  württembergischen  Verfassung
zerstört.  Hatte  sie  auch  während  ihres  Bestandes  viele  Mängel  und  Gebrechen
gezeigt  (angemaßtes  Recht  der  Ausschüsse,  hartnäckiges  Festhalten  am  Alten  und
Hergebrachten  und  eigensinniges  Ausschließen  aller  guten  Neuerungen),  so  berührt
  doch  den  Vaterlandsfreund  der  Gedanke  schmerzlich,  daß  das  Volk  unumschränkt
  regiert,  bei  der  Festsetzung  und  Ausübung  der  Gesetze,  namentlich  bei
der  Umlage  der  Steuern,  nicht  befragt  und  angehört,  sondern  zum  Schweigen  und
blinden  Gehorsam  gezwungen  wurde.  „Der  König  von  Württemberg  ist  ein
sehr  harter  Mann!“  hat  Napoleon  gesagt.  Fürwahr,  sehr  hart,  hart  wie  Granit.
  Er  führte  ein  strenges  Regiment.  Oft  ließ  er  Leute,  die  ihm  gefielen  oder
mißfielen,  auf  der  Straße  greifen  und  unter  die  Soldaten  stecken.  Auch  Napoleon
gegenüber  behauptete  er  seinen  Stolz.  Als  dieser  sich  in  Erfurt  (1808)  bedeckte,
ehe  die  übrigen  Fürsten  es  thaten,  stülpte  Friedrich,  der  es  bemerkte,  seinen  Federhut
  so  rasch  auf  den  Kopf,  daß  der  Puder  stob.  Ueber  die  Ungerechtigkeiten  und
Bedrückungen  in  der  Verwaltung  u.  s.  w.  schreibt  Zahn  in  den  „württembergischen
Jahrbüchern“  (III,  255.):  „Zahllose  Befehle  und  Verordnungen  beschränkten
die  persönliche  Freiheit.  Die  Freihelt  der  Rede,  vormals  groß  in  Württemberg,
wurde  durch  herbe  Züchtigungen  eingeschüchtert,  alle  gesellschaftliche  Vertraulichkeit
  vernichtet.  Ein  Haufen  von  Angebern  umgarnte,  was  die  geheime  Polizei
  nicht  einzuschließen  vermochte.  Das  Briefgeheimniß  hörte  auf.  Das  gerichtliche
  Verfahren  in  peinlichen  Sachen  wurde  aller  Oeffentlichkeit  beraubt.  Die
Strafurtheile  waren  gerade  in  den  wichtigsten  Fällen  nicht  Aussprüche  des  Richters
  aus  den  Gesetzen,  sondern  Diktate  der  absoluten  Gewalt.  Die  Konfskription
wurde  mit  größerer  Härte  und  Willkür  vollzogen.  Das  uralte  Recht  der  Auswanderung
  wurde  aufgehoben.  Das  Volk  wurde  entwaffnet,  und  selbst  zum
Schutz  gegen  wilde  Thiere  und  Räuber,  auch  auf  einsamen  Höfen  und  Weilern
wurde  kein  Gewehr  gestattet.  Die  Erlegung  eines  tollen  Hundes  wurde  bestraft,
weil  sie  mit  einer  versteckt  gewesenen  Flinte  geschehen  war.  Eine  Menge  neuer
Abgaben  drückte  den  Bürger,  Hundstarxe,  Tabaksregie,  Salzmonopol  u.  s.  w.,
Zoll  und  Accise  wurden  großentheils  auf  das  Zehnfache  erhöht.“  Am  ärgsten
war  der  Tagdunfug.  Friedrich  war  ein  großer  Jagdfreund.  Oft  ließ  er  sich
das  Wild  zum  Schuß  in  sichern  Stand  entgegentreiben.  Dies  geschah  im  größten
Maßstabe.  Wochenlang  mußten  die  Bauern  aus  den  entferntesten  Landestheilen
zu  den  großen  Hauptjagden  frohnen,  zu  Tausenden  auf  viele  Meilen,  ja  Tagreisen
  das  Wild  zusammentreiben,  wobei  sie  von  Jagdjunkern  und  Jägern  auf
alle  Art  mißhandelt  wurden.  Pfister  erzählt  in  seiner  „Geschichte  der  württembergischen
  Verfassung“,  daß  allein  im  Oberamt  Heidenheim  noch  im  Jahr  1814
die  Jagdfrohnen  20,000  fl.  betragen  hätten  und  5293  Morgen  besteuerten
Ackerfeldes  wegen  Wildschadens  unbebaut  liegen  geblieben  seien,  ja  daß  noch  im