296 8 62. Auslandsdeutschengesetz. Vorgeschichte.
halb wurde schon während des Krieges jedem der zunächst besetzten
Departements eine Kontribution von 1 Million Francs auferlegt.
Diese Summen sind aber nur zu einem Gesamtbetrage von 7 Millionen
Francs zur Einziehung gelangt, und: zwar wie Bismarck im
Reichstage mitteilte,?) teils, weil die Angelegenheit bei Eroberung
weiterer Departements im Laufe der kriegerischen Ereignisse nicht
weiter verfolgt wurde, teils weil Bismarck „in seiner Teilnahme
erschlaffte, als ihm die Gesamtansprüche im Belaufe von 1 Milliarde
angemeldet wurden.‘) Bei Vorbereitung der Friedensverhandlungen
bestand ursprünglich — im Gegensatz zu der Regelung der
Bombardements- und Brandlegungsschäden, S. 213 -- die Absicht,
die den Ausgewiesenen erwachsenen Schäden gleich denen der Reederei
S. 275°) durch eine gemischte Kommission ermitteln zu lassen
und von Frankreich neben der allgemeinen Kriegsentschädigung anzufordern.)
Bismarck ließ aber — ebenso wie für die Reedereischäden,
. 275 — diesen Plan wieder fallen aus der Erwägung, daß beide
Arten von Schäden in ihrem Gesamtbetrage nicht zu übersehen waren
und daher von den französischen Unterhändlern bei der Bemessung
der übrigen Kriegsentschädigung in unberechtigter Höhe in Ansatz
gebrachl worden wären, zumal die Interessenvertretungen der vertriebenen
Deutschen sehr hohe Ansprüche gestellt hatten.°) .
III. Dementsprechend wurden die den vertriebenen Deutschen
zugefügten Schäden in die allgemeine Entschädigung eingerechnet,
und damit übernahm das Deutsche Reich gewissermaßen die Pflicht,
den betroffenen Auslandsdeutschen ihre Schäden zu ersetzen.°) Hier
Akten des Pr. Min. d. Inn. betr. die Unterstitzung der aus Frankreich ausgewiesenen
unbemittelten Dautschen, GStA. Rep. 77 Tit. CXXXIV a Nr. 2 vol. D.
Badlch den K Kommissionsbericht Reichstagsdrucksach e 2. Legie.-Per. IV. Session
T.
2) Vgl. die Motive zum Gesetzentwurf (unten S. 239) und die Rede der Abgeordneten
v. Patow und Bamberger in der Reichs'azsverhandlung vom 2. Juni 1871
(VerhandiBer. S. 985, 986, 987, 988); vgl. ferner den Bericht der Petitionskommission
Reichstagedrucksache Nr. 74 B. 2. Leg.-Per. IV. Session.
3) Reichstagssilzung vom 2. Juni 1871, Bericht S. 986. Nach der unwidersprochen
gebliebenen Mitteilung des Abgeordneten Miquel in seiner Reichstagsrede
vom 9. Juni 1871 waren bei den verschiedenen deutschen Hilfsverbänden Vertriebene
mit einer Gesamtzahl von etwa 30000 Köpfen gemeldet, die etwa 36 Mill.
Ri. liquidierten. \
*) So die vom Abg. v. Cranach (Ber. S. 984) in der Reichstagesitzung vom
2 Juni 1871 vorgetragene Petition der Auslandsdeutschen und Bismarcks Rede.
Dies bestätigt auch ein Bericht des hanseatischen Bundesbevollmächtigten in den
oben S. 273° bezeichneten Bremer Archivakten.
s 9861. Bismarcks Rede in der Reichstagssitzung vom 2. Juni 1871 (VerhandlungsBer.
°) In der Sitzung des Preuß. Staatsministeriums vom 4. Oktober 1870 teilte der
Handelsminister mit, daß den aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen freie
Fahrt auf den Eisonbahnen vermittelt und sich bemüht habe, ihnen durch die
Handelskammern Arbeit nachzuweisen. Die Arbeitgeber wären auch reichlich vorhanden,
die Arbeitnehmer dagegen fehlten; denn die meisten wollten baldmöglichst
wieder nach Frankreich zurück (Protokollabschrift in GStA. Rep. 77. Tit. CXAXXIVa
Krieg mit Frankreich, vol. 2). Auch diese Erfahrung lähmte gl. S. 297») naturgemäß
die Anetrengungen der deutschen Behörden, den Ausgewiesenen eine besonderg
hohe Entschädigung zu verschaffen,