Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

56 III. 1. Die Wiener Conferenzen. 
gehören ihrer neunzehn den fremden Mächten Oesterreich, Preußen, Eng- 
land, Dänemark, Holland; seine besten Häfen sind in der Hand der nor- 
dischen Barbaresken, der Hanseaten, ein hors d'oeuyre am deutschen 
Körper, die Beute einer Kaufmannskaste, die in Englands Solde steht. 
Den rein deutschen Staaten bleibt mithin nur eine Rettung: sie müssen sich 
losreißen von den Fremden und unter sich den freien Bund selbständiger 
Stämme, der Deutschlands ursprüngliche Verfassung war, erneuern. Die 
Führung des Bundes gebührt den Baiern und den Alemannen, den beiden 
Kernstämmen, die sich soeben unter ihren neuen Königskronen wieder zu- 
sammengefunden haben. Die großen Staatsmänner des Südens erkannten 
zuerst, daß Deutschlands Wiedergeburt nur durch Frankreichs Hilfe mög- 
lich war, aus Liebe zu Deutschland wurden sie Frankreichs Freunde; als 
die Krieger Württembergs und Baierns vereint mit den Franzosen un- 
sterbliche Siege erfochten, dienten sie dem Geiste des Jahrhunderts und 
sicherten die Unabhängigkeit des Vaterlandes für immer, darum tragen 
sie noch mit Stolz das Kreuz der Ehrenlegion. So ist auch heute wieder 
Württemberg „das Asyl deutscher Freiheit und Selbständigkeit“ geworden, 
sein König gab das große, unsterbliche Beispiel einer vertragsmäßigen Ver- 
fassung; die beiden Könige des Südens haben das von Gott eingesetzte 
demokratische Princip anerkannt, in Karlsbad und Wien die deutsche Frei- 
heit beschützt, Deutschland huldigt ihnen als den Garanten seiner National- 
Unabhängigkeit. Zwischen den Zeilen ward darauf noch die Hoffnung 
ausgesprochen, Preußen möge seine westlichen Provinzen an den König 
von Sachsen abtreten, dann erst werde der Bund des reinen Deutsch- 
lands seinen natürlichen Beruf erfüllen, als ein „Zwischenstaat“ das 
Gleichgewicht zwischen Frankreich, Preußen und Oesterreich wahren. 
So lange der Deutsche Bund bestand, war ein so dreister Angriff 
gegen die Grundlagen des Bundesrechts noch nie gewagt worden. Der 
Anwalt der deutschen Trias ging der kaum geschaffenen neuen Verfassung 
Deutschlands ebenso feindselig zu Leibe wie einst Hippolithus a Lapide 
dem altersschwachen heiligen Reiche. Von dem Gedankenreichthum, von 
dem hinreißenden rhetorischen Ungethüm jenes leidenschaftlichen Vorkämpfers 
der schwedisch -französischen Partei besaß der gewandte Epigone freilich 
gar nichts; aber in der Willkür seiner Geschichtsconstruktionen, in der 
Gewissenlosigkeit seiner Staatsraison that er es dem alten Publicisten 
gleich. Der ganze ekle Bodensatz der Fremdherrschaft trat in dem „Manu- 
scripte“ wieder zu Tage; Alles darin war bonapartistisch, der Grund- 
gedanke der troisieme Allemagne so gut wie die demokratischen Schlag- 
worte, die Ausfälle auf die Hansestädte und der Vorschlag, Preußen in 
den Osten zu schieben. Fast mit den nämlichen Worten hatte Dalberg 
einst den Rheinbund verherrlicht, und anders als durch Frankreichs Hilfe 
konnte offenbar auch dieser neue Bund des reinen Deutschlands niemals 
ins Leben treten.
	        
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