Metadata : Deutsche Weltpolitik 1890-1912.

28  II.  DER  NEUE  KURS.

hängnisvolle,  schließlich  den  Weltkrieg  herbeiführende  Trennung
des  Kontinents  in  zwei  starke  Mächtegruppen  vielleicht  nicht
zustande  gekommen  wäre.  Man  ging  dabei  meist  von  der  Annahme
  der  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  der  Angaben  der
„Hamburger  Nachrichten“  über  den  Inhalt  des  Geheimvertrages
aus,  obgleich  schon  die  Haltung  Hohenlohes  und  Marschalls  das
Gegenteil  vermuten  ließen.  Der  größte  Teil  dieser  Literatur  mit
ihrer  meist  maßlosen  Überschätzung  des  Vertrags  von  1887  ist
entwertet  worden,  seit  dieser  im  Wortlaut  veröffentlicht  worden
ist*).

Durch  das  Bündnis  mit  Österreich-Ungarn  hatte  sich  das
Deutsche  Reich  in  die  Gefahr  begeben,  in  einen  Krieg  mit  Rußland
  verwickelt  zu  werden,  lediglich  zum  Schutze  österreichischungarischer
  Interessen  an  dem  untern  Lauf  der  Donau.  Um
dieser  Gefahr  vorzubeugen,  brachte  Bismarck  1881  ein  geheimes
Abkommen  unter  den  drei  Kaiserhöfen  zustande,  dessen  Schwerpunkt
  nicht  sowohl  in  der  Neutralitätsklausel  des  Hauptvertrages
(für  den  Fall  eines  Krieges  mit  einer  vierten  Großmacht),  als
vielmehr  in  einer  protokollarischen  Verständigung  über  streitige
Balkaninteressen  lag.

Danach  sollte  es  Österreich-Ungarn  vorbehalten  bleiben,
„zu  geeigneter  Zeit“  sich  Bosnien  und  die  Herzegowina  förmlich
einzuverleiben,  auch  sollten  die  Vorschriften  des  Berliner  Vertrages
  über  den  Sandschak  Nowibazar  in  Kraft  bleiben;  die
Türkei  sollte  Ostrumelien  und  die  Balkanländer  nicht  besetzen
dürfen,  vorausgesetzt,  daß  Bulgarien  und  Ostrumelien  jede
Herausforderung  der  Türkei  vermieden;  Bulgarien  sollte  die
Vereinigung  mit  Rumelien  vollziehen  dürfen,  dagegen  von  jedem
Angriff  auf  die  Nachbarländer,  namentlich  Mazedonien,  abgehalten
  werden.

Der  Vertrag  war  auf  drei  Jahre  geschlossen  und  wurde  1884
um  weitere  drei  Jahre  verlängert.  Beim  Ablauf  hatte  weder
Petersburg  noch  Wien  Neigung,  den  Vertrag  nochmals  zu  verlängern,
  weil  man  beiderseits  wegen  des  bulgarisch-serbischen

*)  Dokumente  aus  den  russischen  Geheimarchiven  bis  zum  ı.  Juli
918.  Auswärtiges  Amt.  Berlin.