28 II. DER NEUE KURS.
hängnisvolle, schließlich den Weltkrieg herbeiführende Trennung
des Kontinents in zwei starke Mächtegruppen vielleicht nicht
zustande gekommen wäre. Man ging dabei meist von der Annahme
der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der
„Hamburger Nachrichten“ über den Inhalt des Geheimvertrages
aus, obgleich schon die Haltung Hohenlohes und Marschalls das
Gegenteil vermuten ließen. Der größte Teil dieser Literatur mit
ihrer meist maßlosen Überschätzung des Vertrags von 1887 ist
entwertet worden, seit dieser im Wortlaut veröffentlicht worden
ist*).
Durch das Bündnis mit Österreich-Ungarn hatte sich das
Deutsche Reich in die Gefahr begeben, in einen Krieg mit Rußland
verwickelt zu werden, lediglich zum Schutze österreichischungarischer
Interessen an dem untern Lauf der Donau. Um
dieser Gefahr vorzubeugen, brachte Bismarck 1881 ein geheimes
Abkommen unter den drei Kaiserhöfen zustande, dessen Schwerpunkt
nicht sowohl in der Neutralitätsklausel des Hauptvertrages
(für den Fall eines Krieges mit einer vierten Großmacht), als
vielmehr in einer protokollarischen Verständigung über streitige
Balkaninteressen lag.
Danach sollte es Österreich-Ungarn vorbehalten bleiben,
„zu geeigneter Zeit“ sich Bosnien und die Herzegowina förmlich
einzuverleiben, auch sollten die Vorschriften des Berliner Vertrages
über den Sandschak Nowibazar in Kraft bleiben; die
Türkei sollte Ostrumelien und die Balkanländer nicht besetzen
dürfen, vorausgesetzt, daß Bulgarien und Ostrumelien jede
Herausforderung der Türkei vermieden; Bulgarien sollte die
Vereinigung mit Rumelien vollziehen dürfen, dagegen von jedem
Angriff auf die Nachbarländer, namentlich Mazedonien, abgehalten
werden.
Der Vertrag war auf drei Jahre geschlossen und wurde 1884
um weitere drei Jahre verlängert. Beim Ablauf hatte weder
Petersburg noch Wien Neigung, den Vertrag nochmals zu verlängern,
weil man beiderseits wegen des bulgarisch-serbischen
*) Dokumente aus den russischen Geheimarchiven bis zum ı. Juli
918. Auswärtiges Amt. Berlin.