Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Beschlüsse  über  Zensur  und  Universitäten.  345

mildes  Urteil  über  einige  Demagogen  gefällt  hatte.“)  Manche  andere
Wünsche  der  reaktionären  Heißsporne  mußten  unberücksichtigt  bleiben;  wie
hätte  man  auch  einen  einhelligen  Beschluß  über  die  Beschränkung  der
Schwurgerichte  oder  ähnliche  Vorschläge  durchsetzen  können.

Auch  die  Mediatisierten,  die  in  Süddeutschland,  zumal  in  Baden  und
Württemberg,  guten  Grund  zur  Klage  hatten,  klopften  vergeblich  an  die
Türe  der  Konferenz.  Sie  verlangten  in  einer  Eingabe  (1.  Febr.  1834)
die  ihnen  früher  versprochenen  Kuriatstimmen  am  Bundestage,  ferner
eine  authentische  Interpretation  des  Art.  14  der  Bundesakte,  endlich  ein
selbständiges  Tribunal,  das  ihnen  die  dort  verheißenen  Rechte  sichern  sollte.
Preußen  hatte  diesen  mediatisierten  Herren  immer  jene  Großmut,  welche
dem  Starken  ziemt,  erwiesen.  Der  Kronprinz  war  ihr  treuer  Gönner.
Er  hielt  für  Ehrenpflicht  aller  früheren  Reichsstände,  „den  als  Opfer  der
Gewalt  und  Habsucht  gefallenen  ehemaligen  Mitständen“  freundlich  ent—
gegenzukommen,  und  wünschte  geradezu,  daß  einige  Gebieteder  Mediatisierten
—  nicht  ihre  neuen  Entschädigungslande,  wohl  aber  „die  Länder,  welche  solange
  deutsche  Geschichte  reicht,  von  demselben  Hause  regiert  wurden  —  als
wahre  Mediatfürstentümer  oder  -grafschaften  nach  unseren  Landesgesetzen
von  ihren  alten  Landesherren  als  Lehensträgern  unserer  Krone,  nicht  als
Untertanen“  beherrscht  werden  sollten.  *)  Ganz  so  weit,  bis  zur  Bildung
kleiner  Staaten  im  Staate,  wollte  das  nüchterne  preußische  Beamtentum
freilich  nicht  gehen;  immerhin  gewährte  die  königliche  Instruktion  vom
30.  Mai  1820  dem  hohen  Reichsadel  eine  angesehene  Stellung,  die  ihm
billigerweise  genügen  konnte,  und  obgleich  es  auch  in  Preußen  nicht  an
Beschwerden  fehlte,  so  hegte  er  doch  ein  gutes  Zutrauen  zu  der  Gerechtigkeit
  der  Hohenzollern.

Zehn  der  mediatisierten  Fürsten  und  Grafen  wendeten  sich  daher  noch
vor  Eröffnung  der  Konferenz  an  König  Friedrich  Wilhelm  und  beschworen
ihn,  ihr  in  der  Tat  wohlberechtigtes  Gesuch  zu  unterstützen.  Der  König
war  auch  nicht  abgeneigt  und  antwortete  freundlich;  doch  eine  feste  Zusage
konnte  er  nicht  geben,  weil  die  in  der  Bundesakte  verheißenen  Kuriatstimmen
  den  Mediatisierten  nur  durch  einstimmigen  Beschluß  gewährtwerden
durften.  Mit  Sicherheit  ließ  sich  vorhersehen,  daß  der  mediatisierte  Reichsadel,
  der  sich  auf  den  Landtagen  stets  so  streng  konservativ  gehalten  hatte,
am  Bundestage  für  die  beiden  Großmächte  stimmen  würde;  ebendeshalb
waren  seine  alten  Feinde,  die  süddeutschen  Mittelstaaten  fest  entschlossen,  das
Versprechen  der  Bundesakte  nicht  einzulösen.““)  Zum  Unglück  führte  über- 



*)  Alvenslebens  Bericht,  14.  Febr.  1834.
**)  Separatvotum  des  Kronprinzen  zu  dem  Berichte  des  Staatsministeriums  über
die  Rechtsverhältnisse  der  Mediatisierten,  Juli  1824.
**#)  Eingabeder  Fürsten  von  Hohenlohe,  Löwenstein,  Leiningen  u.  Gen.  an  KFriedrich
Wilhelm,  Nov.  1833.  Antwort,  13.  Febr.  1834.  Ancillon,  Weisung  an  Alvensleben,
13.  Febr.  1834.