Volltext : Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit. Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. (1)

L

Cap.  IV.
p  Lü

Form  gemeiner  Ansag,
wann  die  Churfürsten
  nicht  selbsten
anwesend.

Cap.  V.
p  Lü

Im  Rath  und  Consultationibus
  aber  ist  diesfalls
  kein  Sweifel,
daß  die  Räthe  ihres
Berrn  Session  und  Stimm
wie  obstehet,  vertreten.

Cap.  X.

Einleitung.

A
Form  gemeiner  Ansag  an
die  Churfürsten  mit.

A
aber  im  Raht  und  Consultationibus,
  das  die
Rähte  ihrer  Herrn  Session
und  Stimm,  wie  obstehet
einnemen  und  vertreten.

LX

Leh
Form  gemeiner  Ansag.

Leh
aber  im  Rhat  und  Consultationibus,
  da  die
Rhäte  ihres  Herrn  Session
und  Stimm  vertretten,
wirdt  es  gehalten
wie  obstehet.

...  da  mann  bepderseits  gefast,  erscheinen  die  im  Fürstenraht

wider  bey  den  Churfürsten,  machen  alsdann  sie,  und  nit  die  im

Thurfürsten-Raht  den  Anfang
LüaQ  A

und  eröffnenihrander  Bedencken,
  unge  fährlich
also:  Sie  vernehmen,
daß  die  Churfürsten
den  Sachen  stattlich
nachgedacht,  befinund

  eröffnen  jr  ander
Bedencken,  in  dem  und
dem  etc.  einigen  und
helffen  dieselben  Huncten
  also  vergleichen;

Leb
und  eröffnen  jre  andern
Bedencken,  in  dem  und
dem  etc.  einig  und  hielten
  dieselbigen  Huncten
als  verglichen;

den  die  Bedencken
in  dem  und  deme  einig
und  bielten  dieselbe
Duncten  als  verglichen;



Don  diesen  hier  angezogenen  drei  Stellen  bietet  uns  im
ersten  Falle  wieder  allein  Lü  die  befriedigende  Lesart.  Während
unmittelbar  vorher  ein  Beispiel  eines  Ansagezettels  gegeben  wird,
„wo  Churfürsten  und  Stände  selbsten  zugegen“,  wird  nunmehr
die  „Form  gemeiner  Ansag“  behandelt  „wann  die  Churfürsten
nicht  selbsten  anwesend“,  woran  sich  die  „Form  der  Ansag  einem
oder  zweyen  Räthen  allein“  schließt.  A  hat  die  Derderbung  seiner
Vorlage,  die  deutlich  ihre  Ableitung  aus  der  richtigen  Form
erkennen  läßt  („an“  für  „wan“,  „mit“  statt  „nit“)  einfach  übernommen
  und  während  daher  der  Inhalt  des  Ansagezettels  den
Fall  im  Auge  hat,  daß  die  Kurfürsten  nur  durch  ihre  Räte
vertreten  sind,  läßt  seine  Überschrift  die  Ansage  gerade  an  die
Kurfürsten  ergehen.  Lehmann,  der  seine  Ouelle,  wenn  irgend