Palast Caffarelli. 295
der beiden großen Opfer: der Rückkehr Dunins und der Abdankung
Sedlnitzkys. „Dagegen“, so schloß er, „kann die Evakuation des Kapitols
gar bald vor sich gehen, dann aber nicht um eine andere Wohnung, son—
dern um keine jemals wieder zu beziehen, was vielleicht zur größten Satis-
faktion beider Teile geschehen wird.““) Solche Drohungen aus dem
Munde des gutherzigen Monarchen konnten wenig wirken, und leider
stellte sich auch bald heraus, daß wieder einmal ein idealer Geniestreich
Bunsens vorlag. Der phantasiereiche Diplomat hatte in Wahrheit nur
einen Censo, einen kündbaren Rentenvertrag mit Vorkaufsrecht, abge-
schlossen; überdies war ein Teil des Palastes Fideikommiß und der Eigen-
tümer Herzog Caffarelli wurde bald nachher als Verschwender unter
Kuratel gestellt. 7) Die Kurie besaß also der Waffen genug, um den Ver-
trag anzufechten, und es bedurfte noch sehr langwieriger, widerwärtiger
Unterhandlungen, bis die Krone Preußen sich endlich in Sicherheit ihres
teuer erworbenen Besitztums erfreuen konnte.
Ebenso zäh zeigten sich die beiden Erzbischöfe in Geldsachen. Dunin
verlangte nachträglich Diäten für seinen Berliner Aufenthalt, den er einst
auf Befehl des verstorbenen Königs angetreten, dann aber durch seine
Flucht eigenmächtig abgebrochen hatte; die Kosten dieser Flucht stellte er
großmütig nicht in Rechnung. Seine Forderung wurde bewilligt.)
Hierdurch ermutigt, verlangte Droste nachher Erstattung der 12 000 Tlr.,
die ihm während der vier Jahre seine Abwesenheit zur Besoldung des
Generalvikars von seinem Gehalte abgezogen worden waren. Das war
mehr, als Bodelschwingh ertragen konnte; er beschwor den König, die
Nachsicht gegen den Halsstarrigen nicht zu weit zu treiben. Auch Mühler
und Eichhorn erklärten: ein Rechtsanspruch sei nicht zuzugeben, höchstens
im Wege der Gnade könne die Erstattung erfolgen#f); und so geschah sie
denn auch, Friedrich Wilhelms Großmut gegen die römische Kirche kannte
keine Grenzen. Das Verfahren wider die beiden Erzbischöfe hatte ins-
gesamt 21 754 Tlr. 25 Sgr. 3 Pf. gekostet. Indem der König diese
Rechnung gut hieß, befahl er zugleich, daß man in Zukunft für geheime
polizeiliche Dienste nicht Privatpersonen, sondern Beamte von ungewöhn-
licher Ehrenhaftigkeit verwenden solle.—))Damit berührte er die faulste
Stelle dieses unseligen Bischofsstreites, der das Volk der katholischen Pro-
vinzen tief entsittlicht, ein ganzes Heer von Denunzianten hervorgerufen
hatte. Capaccini selbst erzählte dem Grafen Brühl mit Ekel, was für
nichtswürdige geheime Berichte über den preußischen Hof wie über einzelne
Personen Tag für Tag im Vatikan einliefen.F) Um sich gegen dies
*) König Friedrich Wilhelm an Brühl, 17. Sept. 1840.
**) Brühls Bericht nebst Denkschrift, 6. Sept. 1841.
*“*) Dunin an Eichhorn, 27. Mai; Eichhorns Bericht. 6. Juli 1841.
) Berichte von Eichhorn 10. März, von Mühler und Eichhorn 15. Juni 1842.
) Kabinettsordre an Wittgenstein, Bodelschwingh, Arnim, 1. Aug. 1842.
f# ) Brühls Bericht, 3. Sept. 1840.