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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
6. Stück vom Jahre 1883.
Inhalt: JNr. 21. Bekanntmachung, die Aufhebung der Amtsgerichte Reichenau und Strehla, sowie den Eintritt
einiger anderer Jurisdictionsänderungen betr. S. 45.
Nr. 21. Bekanntmachung,
die Aufhebung der Amtsgerichte Reichenau und Strehla, sowie den Eintritt einiger
anderer Jurisdictionsänderungen betreffend;
vom 11. Juni 1883.
Mit Allerhöchster Genehmigung und im Einverständnisse mit den übrigen Ministerien
wird verordnet, was folgt:
1. Mit dem 30. Juni 1883 erlischt die Wirksamkeit der Amtsgerichte Reichenau
und Strehla.
2. Vom 1. Juli 1883 ab werden die sämmtlichen Ortschaften des dermaligen
Bezirks des Amtsgerichts Reichenau dem Amtsgerichte Zittau überwiesen.
3. Von den dem dermaligen Bezirke des Amtsgerichts Strehla angehörenden Ortschaften
werden
Strehla,
Görzig mit Elbhäusern, Schloß Strehla und Strehla,
Görziger Antheils,
Gohlis,
Großrügeln,
Jacobsthal,
Kleinrügeln,
Kottewitz,
Kreinitz,
Lorenzkirch,
Oppitzsch,
Trebnitz,
1883.