Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1883. (49)

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Gesetz-  und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen,

6.  Stück  vom  Jahre  1883.

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  JNr.  21.  Bekanntmachung,  die  Aufhebung  der  Amtsgerichte  Reichenau  und  Strehla,  sowie  den  Eintritt
einiger  anderer  Jurisdictionsänderungen  betr.  S.  45.

 

Nr.  21.  Bekanntmachung,

die  Aufhebung  der  Amtsgerichte  Reichenau  und  Strehla,  sowie  den  Eintritt  einiger
anderer  Jurisdictionsänderungen  betreffend;

vom  11.  Juni  1883.

Mit  Allerhöchster  Genehmigung  und  im  Einverständnisse  mit  den  übrigen  Ministerien
wird  verordnet,  was  folgt:

1.  Mit  dem  30.  Juni  1883  erlischt  die  Wirksamkeit  der  Amtsgerichte  Reichenau
und  Strehla.
2.  Vom  1.  Juli  1883  ab  werden  die  sämmtlichen  Ortschaften  des  dermaligen
Bezirks  des  Amtsgerichts  Reichenau  dem  Amtsgerichte  Zittau  überwiesen.
3.  Von  den  dem  dermaligen  Bezirke  des  Amtsgerichts  Strehla  angehörenden  Ortschaften
  werden
Strehla,
Görzig  mit  Elbhäusern,  Schloß  Strehla  und  Strehla,
Görziger  Antheils,
Gohlis,
Großrügeln,
Jacobsthal,
Kleinrügeln,
Kottewitz,
Kreinitz,
Lorenzkirch,
Oppitzsch,
Trebnitz,

1883.