Von der dritten Note Wilsons bis zur Antwort darauf.
Nr. 76 bis Nr. 85.
Nr. 76.
Wilsons dritte Note vom 23. Oktober 1918.
Nachdem der Präsident der Vereinigten Staaten die feierliche und deutliche Er-
klärung der deutschen Regierung erhalten hat, daß sie rückhaltlos die Vorbedingungen
für den Frieden, welchen er in seiner Botschaft vom 8. Januar 1918 an den Kongreß
der Vereinigten Staaten niedergelegt hat, sowie die Grundsätze einer Friedensregelung,
welche in seinen folgenden Botschaften und namentlich in der vom 27. September ver-
kündet wurden, annimmt, und daß sie wünscht, über die einzuleitenden Schritte und
deren Anwendungen Besprechungen zu eröffnen, und daß dieser Wunsch und dieses Jiel
nicht seitens derjenigen ausgesprochen wurde, die bisher Deutschlands Politik diktierten
und im Namen Deutschlands den gegenwärtigen Krieg führten, sondern seitens eines
Ministeriums, das für die Mehrheit des Reichstages und für eine überwältigende.
Mehrheit des deutschen Volkes spricht, und nachdem weiter der Präsident gleichfalls das
weitere Versprechen der deutschen Regierung erhalten hat, daß die Gesetze der Mensch-
lichkeit und der zivilisierten Welt sowohl zu Wasser wie zu Lande durch die deutschen
Streitkräfte werden beachtet werden, empfindet der Präsident, daß er sich nicht mehr
weigern könne, den Regierungen, mit denen die Vereinigten Staaten verbündet sind,
mit der Frage eines Waffenstillstandes näher zu treten.
Er hält es aber für seine Pflicht, neuerdings zu erklären, daß der einzige
Waffenstillstand, den ihnen zur Erwägung vorzuschlagen er sich für berechtigt erachten
würde, ein solcher wäre, der die Vereinigten Staaten und die mit ihnen assoziierten
Mächte in einer Lage lassen würde, in der sie jeder Abmachung, welche getroffen werden
müßte, genügend Kraft beizusetzen vermögen, um eine Wiederaufnahme der Feindselig-
keiten seitens Oeutschlands unmöglich zu machen.
Der Präsident hat infolgedessen seine Korrespondenz mit den gegenwärtigen
deutschen Behörden den Regierungen, mit denen die Regierung der Vereinigten Staaten
als kriegführende Macht assoziiert ist, mit dem Vorschlag übermittelt, falls diese Re-
gierungen geneigt sind, den Frieden zu den angebotenen Bedingungen und Grundsätzen
herbeizuführen, ihre militärischen Ratgeber und die der Vereinigten Staaten einzu-
laden, den gegen Deutschland assoziierten Regierungen die notwendigen Bedingungen
für einen Waffenstillstand zu unterbreiten, der die Interessen der betreffenden Völker
völlig wahren und das unbeschränkte Recht der assoziierten Regierungen zur Sicherung
der Einzelheiten des Friedens gewährleisten würde, mit denen die deutsche Regierung
sich einverstanden erklärt hat, vorausgesetzt, daß sie einen Waffenstillstand für möglich
halten. Die Annahme dieser Waffenstillstandsbedingungen durch Deutschland wird den
besten konkreten Beweis dafür bringen, daß es die Bedingungen und Grundsätze des
(Friedens annimmt, aus denen die ganze Aktion ersprießt.
Der Päsident fühlt, daß er nicht aufrichtig wäre, wenn er nicht, und zwar in
möglichst klarer Form betonen würde, warum außerordentliche Sicherungen verlangt
werden müssen. So bedeutungsvoll und wichtig die Verfassungsänderungen zu sein
scheinen, von denen der deutsche Staatssekretär des Außern in seiner Note vom 20. OkZ