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2) Sonstige Lasten:
Die Last der Verabreichung des Communionweins und der
Hostien für die Commmmieanten,
Abfindung .............-:- 500 fl.
Gesammtbetrag der Absindungssumme für die Zehentlasten —:. 6,000 fl.
VIII. Rest ves dem Zehentberechtigten verbleibenden
Ablösungs-Capitals.
Ueber Abzug der nach Ziffer VII. aus dem Zehentablösungs-Capital
zu schöpfenden Lasten- Absindungen verbleibt dem Zehentberechtigten
noch die Summe von .. .. :.9D0000 fl.
IX. Abrechnun gmit den Zehentpflichtigen, sowie mit den Zehent= und
Abfindungsberechtigten über Zinsen= und Abschlagszahlungen.
Die in Gemäsbeit des Zebentablösungs-Gesetzes Art. 63 und der Vollziehungs-Instruction
K. 61 vorgenommene Abrechnung (Acten —. D hat folgendes Ergebniß geliefert:
1) für die Zehentpflichtigen, Betrag der Zinsschuldigkeit
vom 1. Januar 1848 an . —:. 1,800 fl.
Abschlagszahlungen an den * (oder
an die Ablösungs-Cassee —"·#.2,424 fl.
somit Ueberschuß der Leistungen . — 7. 624 fl.
welche an dem Ablösungs-Capital (VI) abgeben, wornach die
vom 1. Januar 1851 an erzinelihe Shtshigee der Mlichtigen
noch beträgt .. .—:-14,376fl.
mit Worten:
2) für den J Betrag der Zinsforderung
s « s s— :« 1,080 fl.