Contents : Die Epoche der Neueren Geschichte.

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2)  Sonstige  Lasten:
Die  Last  der  Verabreichung  des  Communionweins  und  der
Hostien  für  die  Commmmieanten,
Abfindung  .............-:-  500  fl.

Gesammtbetrag  der  Absindungssumme  für  die  Zehentlasten  —:.  6,000  fl.

VIII.  Rest  ves  dem  Zehentberechtigten  verbleibenden
Ablösungs-Capitals.

Ueber  Abzug  der  nach  Ziffer  VII.  aus  dem  Zehentablösungs-Capital
  zu  schöpfenden  Lasten-  Absindungen  verbleibt  dem  Zehentberechtigten
  noch  die  Summe  von  ..  ..  :.9D0000  fl.

IX.  Abrechnun  gmit  den  Zehentpflichtigen,  sowie  mit  den  Zehent=  und
Abfindungsberechtigten  über  Zinsen=  und  Abschlagszahlungen.

Die  in  Gemäsbeit  des  Zebentablösungs-Gesetzes  Art.  63  und  der  Vollziehungs-Instruction
  K.  61  vorgenommene  Abrechnung  (Acten  —.  D  hat  folgendes  Ergebniß  geliefert:

1)  für  die  Zehentpflichtigen,  Betrag  der  Zinsschuldigkeit
  vom  1.  Januar  1848  an  .  —:.  1,800  fl.
Abschlagszahlungen  an  den  *  (oder
an  die  Ablösungs-Cassee  —"·#.2,424  fl.
somit  Ueberschuß  der  Leistungen  .  —  7.  624  fl.
welche  an  dem  Ablösungs-Capital  (VI)  abgeben,  wornach  die
vom  1.  Januar  1851  an  erzinelihe  Shtshigee  der  Mlichtigen
  noch  beträgt  ..  .—:-14,376fl.

mit  Worten:
2)  für  den  J  Betrag  der  Zinsforderung
  s  «  s  s—  :«  1,080  fl.