Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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der  daraus  sich  ergebenden  Notwendigkeit  zum  Verkauf  und  zur
Parzellierung  von  Bauerngütern  ist  zum  größten  Teil  in  der  Belastung
  der  Grundstücke  bei  Erbauseinandersetzungen  zu  suchen.
Die  von  dem  Erben  des  Grundstückes  an  seine  Geschwister  und
Verwandten  herauszuzahlenden  Erbanteile  belasten  auch  bei  günstiger
  Taxe,  wenn  nicht  bares  Kapital  genügend  vorhanden  ist,  das
Grundstück  in  unerträglicher  Weise.  Der  neue  Befitzer  ist  schließlich
kaum  noch  ein  solcher,  da  er  bis  zur  letzten  Möglichkeit  das  Grundstück
  mit  Hypotheken  belasten  muß.  Die  Lebensversicherung  bietet
dem  Besitzer  die  Möglichkeit,  seinen  Erben  das  Grundstück  zu  überlosten,
  uhn  diese  zu  zwingen,  neue  Schulden  aufzunehmen,  da

das  Versiherungskapital  die  übrigen  Erben  abgesunden
werden  können.

Schließlich  kann  die  Lebensversicherung  die  Uebergabe  bei
Lebzeiten  der  Besitzer  erleichtern.  Eine  Ouelle  von  Zank,  Streitigkeiten
  und  Rücksichtslosigkeit,  ja  Roheit  läßt  sich  schließlich  durch
allgemeine  Ausdehnung  der  Lebensversicherung  absangen.  Es  ist
bekannt,  wie  oft  der  Altenteiler,  wenn  er  nicht  außer  seinem  abgetretenen
  Besitz  noch  bares  Geld  besitzt,  in  rücksichtslosester  Weise
behandelt  wird  und  wie  andererseits  in  diesem  Falle  der  Altsitzer
bei  der  Uebergabe  geneigt  ist,  sich  ein  möglichst  hohes  Altenteil  zu
sichern.  Der  Abschluß  einer  Lebensversicherung  stellt  den  Altenteiler
  den  Kindern  gegenüber  selbständig;  er  veranlaßt  aber  auch
die  Kinder  zu  rücksichtsvoller  Wkbanl  ung  des  Altenteilers,  der
noch  etwas  zu  „vererben“  hat.  Die  Spekulation  auf  den  Tod  des
Altenteilers,  welcher  das  Eigentum  von  einer  oft  schwer  drückenden
Verpflichtung  befreien  würde,  verliert  ihren  Hauptbeweggrund.

Welche  Gesichtspunkte  müssen  beim  Abschluß
einer  Lebensversicherung  beachtet  werden?

Es  kann  nicht  unsere  Aufgabe  sein,  bestimmte  Gesellschaften
au  empfehlen.  Es  gibt  eine  Reihe  quter  Gesellschaften.  Vorzuziehen
  sind  aber  stets  deutsche  Gesellschoften.  Da  landwirtschaftliche
Organisationen  aller  Art  Verträge  mit  einzelnen  Gesellschaften  zugunsten
  ihrer  Mitglieder  abgeschlossen  haben,  sind  in  diesem  Falle
diese  Gesellschaften  zu  bevorzugen,  wenn  auch  die  Vergünstigungen
nicht  zu  erheblich  sind.  Der  Abschluß  bei  diesen  Gesellschaften
empfiehlt  sich  aber  aus  folgenden  Gründen:  Es  ist  die  Garantie
für  die  Solidität  der  Gesellschaft  gegeben.  Dem  Uneingeweihten
ist  es  nicht  immer  leicht,  sich  zwischen  den  verschiedenen  Tarifen
und  Bedingungen  der  einzelnen  Gesellschaften  zurechtzufinden.
Der  Abschluß  der  betr.  landwirtschaftlichen  Korporation  mit  der
Lebensversicherungsgesellschasft  gibt  ihm  die  Sicherheit,  daß  die
Prämien  nicht  zu  hoch  sind.  Grundsatz  muß  aber  immer  sein,  die
Versicherungsbedingungen  vor  der  Unterschreibung  des  Antrages
genau  durchzulesen.  Die  Höhe  der  Versicherungs  fumme  muß  so
gewählt  werden,  daß  die  Prämienzahlung  stets  gesichert  erscheint.