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der daraus sich ergebenden Notwendigkeit zum Verkauf und zur
Parzellierung von Bauerngütern ist zum größten Teil in der Belastung
der Grundstücke bei Erbauseinandersetzungen zu suchen.
Die von dem Erben des Grundstückes an seine Geschwister und
Verwandten herauszuzahlenden Erbanteile belasten auch bei günstiger
Taxe, wenn nicht bares Kapital genügend vorhanden ist, das
Grundstück in unerträglicher Weise. Der neue Befitzer ist schließlich
kaum noch ein solcher, da er bis zur letzten Möglichkeit das Grundstück
mit Hypotheken belasten muß. Die Lebensversicherung bietet
dem Besitzer die Möglichkeit, seinen Erben das Grundstück zu überlosten,
uhn diese zu zwingen, neue Schulden aufzunehmen, da
das Versiherungskapital die übrigen Erben abgesunden
werden können.
Schließlich kann die Lebensversicherung die Uebergabe bei
Lebzeiten der Besitzer erleichtern. Eine Ouelle von Zank, Streitigkeiten
und Rücksichtslosigkeit, ja Roheit läßt sich schließlich durch
allgemeine Ausdehnung der Lebensversicherung absangen. Es ist
bekannt, wie oft der Altenteiler, wenn er nicht außer seinem abgetretenen
Besitz noch bares Geld besitzt, in rücksichtslosester Weise
behandelt wird und wie andererseits in diesem Falle der Altsitzer
bei der Uebergabe geneigt ist, sich ein möglichst hohes Altenteil zu
sichern. Der Abschluß einer Lebensversicherung stellt den Altenteiler
den Kindern gegenüber selbständig; er veranlaßt aber auch
die Kinder zu rücksichtsvoller Wkbanl ung des Altenteilers, der
noch etwas zu „vererben“ hat. Die Spekulation auf den Tod des
Altenteilers, welcher das Eigentum von einer oft schwer drückenden
Verpflichtung befreien würde, verliert ihren Hauptbeweggrund.
Welche Gesichtspunkte müssen beim Abschluß
einer Lebensversicherung beachtet werden?
Es kann nicht unsere Aufgabe sein, bestimmte Gesellschaften
au empfehlen. Es gibt eine Reihe quter Gesellschaften. Vorzuziehen
sind aber stets deutsche Gesellschoften. Da landwirtschaftliche
Organisationen aller Art Verträge mit einzelnen Gesellschaften zugunsten
ihrer Mitglieder abgeschlossen haben, sind in diesem Falle
diese Gesellschaften zu bevorzugen, wenn auch die Vergünstigungen
nicht zu erheblich sind. Der Abschluß bei diesen Gesellschaften
empfiehlt sich aber aus folgenden Gründen: Es ist die Garantie
für die Solidität der Gesellschaft gegeben. Dem Uneingeweihten
ist es nicht immer leicht, sich zwischen den verschiedenen Tarifen
und Bedingungen der einzelnen Gesellschaften zurechtzufinden.
Der Abschluß der betr. landwirtschaftlichen Korporation mit der
Lebensversicherungsgesellschasft gibt ihm die Sicherheit, daß die
Prämien nicht zu hoch sind. Grundsatz muß aber immer sein, die
Versicherungsbedingungen vor der Unterschreibung des Antrages
genau durchzulesen. Die Höhe der Versicherungs fumme muß so
gewählt werden, daß die Prämienzahlung stets gesichert erscheint.