von Orders zu bedürfen glauben werde, mit dieser Ver—
tretung, ohne daß es für die einzelnen Fälle einer jedes-
maligen, besonderen Order bedarf.
Berlin, 17. November 1887.
Wilhelm. v. Bismarck.
An den Prinzen Wilhelm, Königliche Hoheit.
Wie man sieht, hatte diese Stellvertretung nur untergeordnete
Bedeutung, sie sollte für die wichtigen Geschäfte nur in den beson-
deren Fällen der Behinderung des Kaisers eintreten, im übrigen
war sie auf die Unterzeichnung der Erlasse des Zivil= und des Mili-
tärkabinetts, also von Offizierspatenten, Beamtenernennungen und
Vormalien beschränkt, immer unter der Uberschrift: „Auf Allerhöchsten
Befehl.“ Irgend ein Einfluß auf die Staatsgeschäfte war mir damit
nicht eingerdumt worden. Die Stellvertretung mußte auch im Falle
des Hinscheidens des Kaisers sofort erlöschen, da dann automatisch
die Regierungsgewalt auf den Kronprinzen überging. Eine Ande-
rung der Thronfolge ist durch diese Order also weder eingeleitet noch
ist eine solche überhaupt erörtert worden.
Als mir am folgenden Tage die Stellvertretungsorder mitgeteilt
wurde, die übrigens gleichzeitig an allen deutschen Höfen nottfizkert,
aber erst am 8. März 1888 veröffentlicht worden ist, erfuhr ich, daß
weder das Staatsministerium noch mein Bater vorher von dem
Schritt verständigt worden waren. Ich begab mich daher alsbald
zum Kanzler und bat, daß meinem Bater Mitteilung gemacht würde.
Gürst Bismarck gab dann in meinem Beltsein den Befehl, diese offi-
zielle Mitteilung zu machen, und versprach mir auch, persönlich zu
schreiben. Zu Hause schrieb ich dann noch selbst an meinen Bater
und äußerte besonders den Wunsch, daß die Order nie zur Anwen-
dung kommen möge. Den Brief gab ich meinem Bruder Heinrich
mit, der in jenen Tagen sich gerade wieder nach San Remo begab.
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