Die amtliche Statistik in Königreich Sachsen. 275
3 bei F. W. Vogel in Leipzig, die übrigen im Selbstverlag des Vereins
erschienen) und in einigen gelegentlich veröffentlichten Tabellen, Markt-
und Orts-Verzeichnissen niedergelegt. Während die früheren dieser Mitthei-
lungen die verschiedensten Zweige der vaterländischen Statistik umfassen
und mit grösserer oder geringerer Gründlichkeit behandeln, beschränkt sich
der Inhalt der späteren nur mehr auf die Bevölkerungsstatistik, so dass diese
seit 1840 fast ausschliesslich in den Vordergrund tritt, mit Ausnahme der
im Jahre 1849 erschienenen letztenLieferung, welche die nach vorgeschriebenen
preussischen Schematen erhobene Statistik der Gewerbe Sachsens enthielt.
Nach Innen beweist das reichhaltige Material in den Acten und ange-
legten Büchern, dass der Verein ganz besonders in der ersten Zeit seines
Bestehens nach den verschiedensten Richtungen hin gesammelt hat und zu
sammeln bestrebt gewesen ist, mit vieler Umsicht und Thätigkeit gearbeitet
hat und so den Grund zu einer vollständigen positiven und vergleichenden
Statistik des Landes gelegt haben würde, wenn nicht sehr bald nach dem
Tode des Herrn von Schlieben leider viele der eingeleiteten Beziehungen
mit dem In- und Auslande uncultivirt geblieben wären. Darin soll durchaus
kein Vorwurf gegen den Verein und seine nachherigen Leiter liegen, denn
bei allem Eifer und aller Befähigung dieser und der Mitglieder des Vereins
war es doch eine unausbleibliche Folge der steigenden Anforderungen an
Vollständigkeit und Präcision statistischer Leistungen und an Einheit der
Ideen und der Leitung, dass der Verein selbst mit Unterstützung des Staats
diesen Anforderungen nicht genügen konnte. Dazu fehlten ihm eben so sehr
die austeichenden finanziellen Mittel als er sich auf der andern Seite der
nachhaltigen Wirksamkeit seiner vielen intellectuellen Kräfte durch den Um-
stand beraubt sah, dass nach der eingetretenen Reorganisation von 1842 (auf
Grund welcher der Verein nur aus 12 ordentlichen, den höchsten und hohen
Staatsämtern des Landes angehörigen Personen fortbestand) die durch die
vielen Berufsgeschäfte in Anspruch genommene und reichlich erfüllte Zeit der
Mitglieder nicht mehr ausreichen und diesen gestatten wollte, sich mehr dem
Vereine zu widmen als es nur eben dieser Rest von Zeit zuliess. Natürlich
musste sich bei den übernommenen Verpflichtungen der unausgesetzten Pflege
gewisser Zweige der Statistik des Landes dadurch die Last der Directorialmit-
glieder dergestalt vergrössern, dass sie von Seiten des Vereins alsbald Ver-
anlassung ward, den Antrag an die Staatsregierung zu stellen: „es möge
diese selbst die statistischen Arbeiten des Landes in die Hände nehmen ;*
ein Antrag welcher unter so bewandten Umständen und gegenüber der That-
sache dass in den meisten andern Ländern solches bereits der Fall war,
vollkommen gerechtfertigt erscheint.
Diesem Antrag ward durch obenerwähnte Verordnung vom 2. August
1850 entsprochen. Unter Uebernahme sämmtlicher Materialien, des Lokals
und eines grossen Theils des Personals wurde am gedachten Tage das Bureau
des statistischen Vereins aufgelöst und an dessen Stelle als unmittelbare
Dependenz des Ministeriums des Innern und unter der Leitung eines Ministe-
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