Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Die amtliche Statistik in Königreich Sachsen. 275 
3 bei F. W. Vogel in Leipzig, die übrigen im Selbstverlag des Vereins 
erschienen) und in einigen gelegentlich veröffentlichten Tabellen, Markt- 
und Orts-Verzeichnissen niedergelegt. Während die früheren dieser Mitthei- 
lungen die verschiedensten Zweige der vaterländischen Statistik umfassen 
und mit grösserer oder geringerer Gründlichkeit behandeln, beschränkt sich 
der Inhalt der späteren nur mehr auf die Bevölkerungsstatistik, so dass diese 
seit 1840 fast ausschliesslich in den Vordergrund tritt, mit Ausnahme der 
im Jahre 1849 erschienenen letztenLieferung, welche die nach vorgeschriebenen 
preussischen Schematen erhobene Statistik der Gewerbe Sachsens enthielt. 
Nach Innen beweist das reichhaltige Material in den Acten und ange- 
legten Büchern, dass der Verein ganz besonders in der ersten Zeit seines 
Bestehens nach den verschiedensten Richtungen hin gesammelt hat und zu 
sammeln bestrebt gewesen ist, mit vieler Umsicht und Thätigkeit gearbeitet 
hat und so den Grund zu einer vollständigen positiven und vergleichenden 
Statistik des Landes gelegt haben würde, wenn nicht sehr bald nach dem 
Tode des Herrn von Schlieben leider viele der eingeleiteten Beziehungen 
mit dem In- und Auslande uncultivirt geblieben wären. Darin soll durchaus 
kein Vorwurf gegen den Verein und seine nachherigen Leiter liegen, denn 
bei allem Eifer und aller Befähigung dieser und der Mitglieder des Vereins 
war es doch eine unausbleibliche Folge der steigenden Anforderungen an 
Vollständigkeit und Präcision statistischer Leistungen und an Einheit der 
Ideen und der Leitung, dass der Verein selbst mit Unterstützung des Staats 
diesen Anforderungen nicht genügen konnte. Dazu fehlten ihm eben so sehr 
die austeichenden finanziellen Mittel als er sich auf der andern Seite der 
nachhaltigen Wirksamkeit seiner vielen intellectuellen Kräfte durch den Um- 
stand beraubt sah, dass nach der eingetretenen Reorganisation von 1842 (auf 
Grund welcher der Verein nur aus 12 ordentlichen, den höchsten und hohen 
Staatsämtern des Landes angehörigen Personen fortbestand) die durch die 
vielen Berufsgeschäfte in Anspruch genommene und reichlich erfüllte Zeit der 
Mitglieder nicht mehr ausreichen und diesen gestatten wollte, sich mehr dem 
Vereine zu widmen als es nur eben dieser Rest von Zeit zuliess. Natürlich 
musste sich bei den übernommenen Verpflichtungen der unausgesetzten Pflege 
gewisser Zweige der Statistik des Landes dadurch die Last der Directorialmit- 
glieder dergestalt vergrössern, dass sie von Seiten des Vereins alsbald Ver- 
anlassung ward, den Antrag an die Staatsregierung zu stellen: „es möge 
diese selbst die statistischen Arbeiten des Landes in die Hände nehmen ;* 
ein Antrag welcher unter so bewandten Umständen und gegenüber der That- 
sache dass in den meisten andern Ländern solches bereits der Fall war, 
vollkommen gerechtfertigt erscheint. 
Diesem Antrag ward durch obenerwähnte Verordnung vom 2. August 
1850 entsprochen. Unter Uebernahme sämmtlicher Materialien, des Lokals 
und eines grossen Theils des Personals wurde am gedachten Tage das Bureau 
des statistischen Vereins aufgelöst und an dessen Stelle als unmittelbare 
Dependenz des Ministeriums des Innern und unter der Leitung eines Ministe- 
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