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Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1880
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880.
Volume count:
8
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1880
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 35.
Volume count:
35
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.
  • Title page
  • Endsheet
  • Title page
  • Other
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Verzeichnis der Abkürzungen.
  • Literaturübersicht.
  • Introduction
  • 1. Begriff der Verwaltung. § 1.
  • 2. Verwaltungsrecht. § 2.
  • 3. Quellen des Verwaltungsrechtes. § 3.
  • 4. Literatur des deutschen Verwaltungsrechtes. § 4.
  • Erstes Buch. Allgemeine Lehren.
  • I. Organe der Verwaltung.
  • II. Rechtliche Natur der Verwaltungsakte. §8.
  • III. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • IV. Verwaltungsexekution. § 17.
  • V. Enteignung. § 18.
  • Zweites Buch. Verwaltung der inneren Angelegenheiten.
  • Einleitung.
  • Erster Abschnitt. Rechtliche Stellung der Staatsuntertanen.
  • Zweiter Abschnitt. Sicherheitspolizei.
  • Dritter Abschnitt. Sittenpolizei.
  • Vierter Abschnitt. Medizinal- und Veterinärpolizei.
  • Fünfter Abschnitt. Bildungsanstalten.
  • Sechster Abschnitt. Verwaltung wirtschaftlicher Angelegenheiten.
  • Drittes Buch. Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten.
  • Einleitung. § 167.
  • I. Allgemeine Grundsätze. § 168.
  • II. Auswärtige Verwaltung des Reiches.
  • III. Auswärtige Verwaltung der Einzelstaaten. § 175.
  • Viertes Buch. Heeresverwaltung.
  • Erster Abschnitt. Grundlagen der deutschen Heeresverwaltung.
  • Zweiter Abschnitt. Organisation der bewaffneten Macht.
  • Dritter Abschnitt. Militärdienst.
  • Vierter Abschnitt. Militärlasten.
  • Fünftes Buch. Finanzverwaltung.
  • Einleitung. § 213.
  • Erstes Kapitel. Vermögen.
  • Zweites Kapitel. Einnahmen.
  • Drittes Kapitel. Ausgaben.
  • Viertes Kapitel. Schulden.
  • Sechstes Buch. Arbeiterfürsorge.
  • I. Arbeiterschutz. § 261.
  • II. Arbeiterversicherung. § 262.
  • Alphabetisches Sachregister.

Full text

Vorwort zur dritten Auflage. 
Im Anschluß an das Lehrbuch des deutschen Staatsrechtes hatte 
Georg Meyer im Jahre 1883 ein Lehrbuch des deutschen Ver- 
waltungsrechtes herausgegeben, das zehn Jahre später in neuer Auf- 
lage erschien. Trotz bedeutender Änderungen, die das Verwaltungs- 
recht seitdem erfahren hat, wurde der Text der zweiten Auflage in 
der Neubearbeitung beibehalten, im wesentlichen auch in der bis- 
herigen Anordnung. Georg Meyers Ausführungen wurden an einigen 
Stellen zusammengedrängt, die geschichtlichen Betrachtungen 
gekürzt, ausgeschieden oder in die Anmerkungen verwiesen. 
Veraltete Literaturangaben und unwesentliche Gesetzestitel ,‚ die in 
keinem oder nur losem Zusammenhang auch schon zu dem Text der 
früheren Auflagen standen, sind fortgefallen. Die literarischen 
Hilfsmittel, auf die an ihrer Stelle jetzt verwiesen ist, sind so leicht 
erreichbar, daß eine Entlastung des Lehrbuchs nach dieser Richtung 
hin unbedenklich erschien. , . 
Das Werk gelangt in einem Bande, nicht wie bisher in zwei 
Bänden zur Ausgabe!. Mit dem Druck wurde Anfang Oktober 1909 
begonnen®?. Änderungen und Zusätze des Herausgebers ließen sich 
nur in den drei ersten Büchern durch Einschließung in eckige 
Klammern kenntlich machen, da hier namentlich die Anderungen ın 
der Anordnung des Stoffes nicht so erheblich waren ‚ wie in der 
zweiten Hälfte des Werkes, 
Heidelberg, Juli 1910. 
Franz Dochow. 
! Die ersten drei Bücher gelangten als erste Hälfte im März 1910 zu 
Ausgabe. . j de von 
:2 Um den Druck nicht noch länger hinausschieben zu müssen, wur 1 v 
vornherein ein Teil des bereits gesammelten Materials für einen Nacı rag 
zurückgestellt, der später erscheinen soll. Herr Professor W. Schücking . 
Marburg hatte zuerst die Herausgabe einer neuen Auflage übernommen, x N 
sich aber durch andere Arbeiten an der Ausführung ge indert. Bei er Am 
fertigung des Registers hat mich Herr Referendar Dr. OÖ. Lohmann in 
unterstützt, wofür ihm auch hier gedankt sei.
	        

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