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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1900
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
28
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 33
Volume count:
33
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Supplement

Title:
Beilage zu Nr. 33 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
Document type:
Periodical
Structure type:
Supplement

Chapter

Title:
Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. [Liste der Bestimmungen]
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
3. Meßuhrordnung (M.O.).
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18 (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33 (33)
  • Zoll- und Steuer-Wesen.
  • Beilage zu Nr. 33 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
  • Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. [Liste der Bestimmungen]
  • 1. Branntweinsteuer-Grundbestimmungen (G.B.).
  • 2. Brennereiordnung (B.O.).
  • 3. Meßuhrordnung (M.O.).
  • 4. Branntwein-Begleitscheinordnung (Bgl.O.).
  • 5. Branntwein-Lagerordnung (L.O.).
  • 6. Branntwein-Reinigungsordnung (R.O.).
  • 7. Alkoholermittelungs-ordnung (A.O.).
  • 8. Branntweinsteuer-Befreiungsordnung (Bfr.O.).
  • 9. Vorschriften über die Branntwein-Statistik.
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35 (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)

Full text

5. Einstellung 
der Blattfeder. 
6. Prüfung des 
Fortschreitens 
es Alkohol= 
rads. 
— 266° — 
achse ruhende Holzftück sowie alle Zeugstücke, die diese Theile schützen, fortgenommen und die elwa 
im Innern der Meßuhr befindlichen Spähne, Korkstückchen u. s. w. sorgfältig entfernt. Hierauf 
werden die Achsenlager geölt, indem man die Lagerschalen aufhebt und die darunter befind- 
lichen Kammern mit Oel anfüllt; nach Wiedereinlegen der Lagerschalen und des in ihre 
mittlere Durchbohrung hinreichenden Dochtes — die Oelgefäße der Trommellager zeigt Abbildung 8a 
für die Trommel des Probenehmers im Schnitte — wird auf das Lager selbst noch ein wenig Oel 
gegossen. Sodann wird die ihrer Verpackung entnommene Trommel auf ihre Lager gelegt, nachdem 
die beiden hinten am Trommeleinlaufe vorgesehenen, in den Abbildungen nicht dargestellten Schrauben 
gelöst worden sind. Fermer wird das Zuleitungsrohr : eingesetzt und festgeschraubt; die beiden 
Schrauben am Einlauf in die Trommel werden eingedreht und fest angezogen. Nun wird die 
Feder wieder nach rechts zurückgelegt und die Schraube 7“ am Federbocke wieder eingedreht. 
Hierauf wird die Deckplatte von dem Gesperre im Fallhebel abgeschraubt und werden zwei Sperr- 
kugeln in die Kammern links gelegt, dann wird das Alkoholrad auf die Achse der Kurve gesteckt 
und werden die beiden anderen Sperrkugeln in die Kammern rechts gelegt; danach wird die Deck- 
platte wieder aufgeschraubt. Nunmehr wird der Fallhebel mit dem Rade in das hintere Achsen- 
lager gesteckt, das vordere davorgesetzt und an der Trogwand festgeschraubt. Sodann werden die 
letzten vier Kugeln in die Kammern des vorderen Gesperres gethan und wird letzieres mit seiner 
Deckplatte verschlossen. Endlich wird die Bremsfeder auf den Haltestift gesteckt, so daß sie den Kranz 
des Alkoholrads umfaßt. 
Nach dem der Alkoholmesser in dieser Weise zusammengesetzt worden ist, wird er auf den 
Untersatz 7/ gestellt, so daß die Bolzen 1, 2, 3, 4 durch die entsprechenden Ansätze des Jußgestells # 
hindurch reichen, und es werden die Muttern auf die Bolzen aufgedreht. Zum Anheben der Meß- 
uhr bedient man sich der drei eisernen Tragstangen, deren längste durch die im Fußgestlell unterhalb 
des Topfes 7 vorhandenen Durchbohrungen (Abbildung 6) gesteckt wird, während für die beiden 
anderen Stangen zu beiden Seiten des Ausflusses E Löcher sich vorfinden. 
Die Trommel wird so gedreht, daß ein Flügel des Kleeblatts seine höchstmögliche Stellung 
einnimmt. 
8. 40. 
Zum Zmwecke der richtigen Einstellung der Blatlseder werden die Probegewichte für 0 Prozent 
angehängt und es wird die Feder mit den beiden Schrauben ! und 7 am Federbocke so gestellt, 
daß der Stoßhebel genau auf 0 zeigt. Hierauf werden die Probegewichte für 100 Prozent ange- 
hängt. Zeigt jetzt der Stoßhebel, wenn man die Kurve durch Drehen der Trommel gegen ihn 
anlegt, genau auf 100, so ist die Einstellung der Feder beendet und richtig, falls auch beim An- 
hängen der Probegewichte für 80 Prozent der Stoßhebel genau auf 80 zeigt. Steht der Stoßhebel 
eim Anhängen der Gewichte für 100 Prozent nicht genau auf 100 ein, so ist die Länge der Feder 
zu verändern. Zu dem Zwecke wird, je nachdem der Stoßhebel über oder unter 100 stand, nach 
Lösung der Gegenmutter ½c“ die Tragmutter ½u des Gehänges so lange nach dem Federbocke hin 
oder von ihm fort gedreht, bis der Stoßhebel nach Festschraubung der Gegenmutter ½“ genau 100 
anzeigt. Sodann muß man sich überzeugen, ob der Stoßhebel beim Anhängen der Gewmichte für 
0 Prozent noch genau auf 0 zeigt. Ist dies nicht mehr der Fall, so sind die beiden Verrichtungen 
an den Schrauben k7, !“ und den Muttern r, ¼" so lange zu wiederholen, bis beim Anhängen der 
Gewichte sowohl für 0 als für 100 Prozent der Stoßhebel genau auf 0 beziehungsweise 100 ein- 
steht. Zuletzt prüft man jedesmal noch die Richtigkeit der Einstellung des Stoßhebels durch An- 
hängen der Gewichte für 80 Prozent; weist der Stoßhebel dabei nicht genau auf 80, so ist die 
vorstehend angegebene Justirung zu wiederholen. 
Bei der Einstellung der Feder ist sorgfältig darauf zu achten, daß die Stellschrauben 7 und 7 
sowie die Gegenmutter ½“ fest angezogen werden, und daß, bevor die Gewichte für 100 oder 
80 Prozent abgenommen werden, die Trommel so gedreht wird, daß die Rolle auf einem hoch- 
stehenden Flügel des Kleeblatts ruht. · 
§.41. 
Nach Berichtigung der Federstellung wird das Alkoholzählwerk eingesetzt und so weit nach 
rechts geschoben, daß eine der beiden der Meßuhr beigegebenen geränderlen Schrauben am unteren 
Ansatze dieses Zählwerkes (Abbildung 2) eingeschraubt werden kann. In dieser Stellung soll das 
Triebrad auf der Buchse des Alkoholrads K in das Zählwerk eingreifen; man überzeugt sich hiervon
	        

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