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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

167 
—— 
Nachrichten aus den deulschen Schukgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deulsch · Vstafrika. 
Ueber die Verhältnisje im Binterland von Lindi 
geben nachfolgende Briefe des Sultans Matschemba 
sowie des Wali Abdallah bin Mohammed an das 
Kaiserliche Gonwernement in Dar-es-Saläm Ausschluß. 
Danach befindet sich das Matschembagebiet im tiefsten 
Frieden und ist der Sultan Matschemba in jeder Weise 
bestrebt, seiner Loyalität für die deutsche Regierung 
Ausdruck zu geben. Um diese Sitnation zu erhalten, 
hat das Kaiserliche Gonvernement die von Abdallah 
nachgesuchte Wiederholung seiner Reise zu Matschemba 
nach sechs Monaten genehmigt. 
Dem Kaiserlichen Gouvernement in Dar-es-Saläm 
schreibt der Wali Abdallah bin Mohammed aus 
Sudi am 14. Dezember 1896, wie folgt: 
„Ich habe meine Reise am 3. Dezember 1896 
nach dem Mkondaland angetreten, bin bis nach Lu- 
gara, dem Wohnorte des Sultans Matschemba, ge- 
kommen und am 13. Dezember 1896 wieder nach 
hier zurückgekommen. Ich fand alle Leute und 
Häuptlinge in Eintracht zusammenlebend und der 
Regierung unterthan. Auch Matschemba und seine 
Leute sind uns höflich entgegengekommen und haben 
den der Regierung gebührenden Respekt an den Tag 
gelegt. Alle sind Ihren Befehlen unterworfen. Ihre 
Leute sind alle bemüht, ihre Felder zu bebauen und 
besonders mit Mtama zu besäen, mehr als in den 
vorigen Jahren. Anliegend schicke ich Ihnen ein 
Schrelben des Matschemba. Das Gonvernement bitte 
ich, mir zu erlauben, alle sechs Monate einmal ins 
Mkondaland zu gehen, um nachzusehen, ob Alles in 
Dad ;.. as Kommande steht Ihnen zu; ich 
i hr unterthänigster Di i 
bereit, Ihren Willen zu thur- Diener und allezeit 
(gez.) Abdallah bin Mohammed el Harusi. 
Für richtige Uebersetzung: 
(gez.) S. Domet, Dolmetscher. 
1. Februar 1897.“ 
Sultan Matschemba schreibt: 
„Den 4. Ragab 1314 = den 9. Dezember 1896. 
An Herrn v. Bennigsen, 
Vertreter des Kaiserlichen Gouverneurs 
Hochwohlgeboren in Dar-es-Saläm. 
Ich bin Ener Diener sowie auch Diener der 
deutschen Regierung. Wegen unseres Gebietes theile 
ich Ihnen mit, daß es gut geht, solange Ihr be- 
steht. Der Wali Abdallah bin Mohamed ist bei mir 
angekommen, wir haben uns miteinander unterhalten, 
was mich sehr gefreut hat. Wegen der Nachrichten 
der Reglerung hoffe ich, solange Ihr besteht, gut 
zu gehen, außer wenn Gott es anders haben will. 
Ich möchte Sie gerne, mein Herr, besuchen, aber ich 
bin jetzt mit der Ordnung meines Dorfes beschäftigt, 
das heißt, viele meiner Leute sind an Hunger ge- 
  
storben und viele sind bei anderen Leuten, die ich 
noch nicht zurückerhalten habe, und die noch bei mir 
sind, beaufsichtige ich beim Ackerbau. Nun, wenn ich 
sehe, daß Nahrungsmittel für Ihre Diener genügend 
vorhanden sind, werde ich Sie, so Gott will, mit 
dem Wali Abdallah bin Mohammed in Dar-zes-Salam 
besuchen, ober zuerst will ich das Dorf ordnen. 
Wegen Nachrichten dieses Gebiets brauchen Sie sich 
gar nicht zu kümmern, da meine Augen und Ohren 
bloß die Regierung hören, um dies unser Gebiet zu 
beaufsichtigen. Mit Gruß · 
Ihr gehorsamster 
Sultan Matschemba bin Mschame el Masaninga, 
Unterthan der deutschen Regierung. 
(bez.) Ib. Domet, Dolmetscher." 
  
Togv. 
Ueber eine Reise nach Burm 
berichtet Stationsvorsteher Lientenant Plehn aus 
Misahöhe unter dem 14. Dezember 1896 Folgendes: 
Ich habe den größten Theil des ganzen Buem- 
landes nach Norden bis über Worawora hinaus 
bereist und ferner die politisch zu Bucm gehörige, 
zwischen Bucm und Kebu gelegene Landschaft Akposso- 
Littuine (von den Akpossos selbst auch Bin genannt) 
besucht. Letztere Landschaft ist meines Wissens von 
Europäern bisher noch nicht bereist worden. Sie 
liegt im Nordosten von Busm am Westhange der 
Fetischberge, denen hier eine parallele, nach Südsüd- 
westen niedriger werdende und schließlich in die Ebene 
übergehende Bergkette vorgelagert ist. So liegt die 
aus neun größeren Dörfern und einer Anzahl Farm- 
dörfern bestehende Landschaft in einem Thal. Das 
Land ist fruchtbar, reich bewässert und reich bebaut, 
namentlich wird Reisbau in größerem Umfange be- 
trieben. Landschaftlich kann die Gegend den Ver- 
hleich mit den schönsten Gegenden Togos aushalten. 
Die Bevölkerung unterscheidet sich sehr vortheilhaft 
von der des übrigen Akpossolandes; sie ist viel zu- 
gänglicher und verträglicher, und ernstere Palawer 
kommen selten vor. Es ist dies wohl zum großen 
Theil auf den Einfluß des Buêmhäuptlings Apanga 
zurückzuführen, eines der wenigen Häuptlinge, der 
eine erhebliche Energie und Einsicht besitzt, und der 
in seinem Reich trotz der bunt zusammengewürfelten 
Bevölkerung (es werden in Busm außer Tschi und 
Eohe fünf verschiedene Sprachen gesprochen) trefflich 
Ordnung hält. 
Was die Gummiproduktion in den durchreisten 
Gegenden anbetrifft, so ist dieselbe elne außerordent- 
lich große. Die Ausbeute steigert sich von Jahr zu 
Jahr und immer mehr Ortschaften machen die gleich 
bequeme und einträgliche Beschäfligung des Gummi-
	        

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