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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 175 — 
einige Leute zu treffen, die auch zum Häuptling 
Tege gingen und uns so als Wegweiser dienen 
konnten; wir allein hätten uns wohl schwerlich zu- 
rechtgefunden. Die prächtige mondhelle Nacht und 
die reizende Umgebung vertrieben bald den Schlaf 
aus den Augen und gegen 11½ Uhr nachts kamen 
wir in Dzogbephime an. Der Ortsvorstand nahm 
uns trotz der späten Stunde recht freundlich auf. 
Die Orte Badza, Dzogbephime und auch der fol- 
gende, den wir anderen Tages passirten, sind nicht 
selbständig, sondern gehören zum Gebiete von Keve, 
zu dem noch einige andere Ortschaften gerechnet werden. 
Nachdem wir das Kevegebiet verlassen, gelangten 
wir anderen Tags gegen zehn Uhr an den Ziöfluß, 
der munter dahinfließt und uns mit seinem klaren, 
kühlen Wasser, das über die Felsen dahinrauscht, 
recht wohlthuend erquickte. 
Der kleine Kpoto, ein Neffe Teges, den wir 
auf dem Wege trafen, lief uns munter wie ein 
junges Reh voraus, eine schwere Traglast auf dem 
Kopfe. Wir gaben ihm unseren Stock, damit er 
ihn seinem Onkel zeige und unsere Ankunft melde. 
Jeder Abgesandte muß dort nämlich den Stock seines 
Herrn vorzeigen; sonst findet er keinen Glauben. 
Tege sandte uns sogleich seinen Stock entgegen und 
ließ uns freundlich Willkommen bieten. Er gab uns 
mehrere Burschen zur Bedienung und wies uns ein 
neues Haus als Wohnung an. Wir waren über- 
rascht über die reinlichen und gut zubereiteten 
Speisen und den natürlichen Anstand, mit dem 
dieser Mann uns behandelte. Nachmittags fanden 
die Verhandlungen über die Missionsangelegenheit 
statt, und wieder überraschte uns die Klugheit und 
das gesetzte Beuehmen des Häuptlings. 
Nachdem wir am anderen Tage noch einige 
lleinere Fragen besprochen, schenkte uns Tege ein 
Grundstück, zur Errichtung einer Schule sehr gut 
gelegen. Alsbald wurde die Schenkungsurkunde auf- 
gesetzt und beiderseitig unterschrieben. Tege machte 
drei große Kreuze als Namenszeichen. Auch gab er 
uns mehrere Kinder mit nach Lome, damit wir 
diese in der Mission ausbilden möchten. 
Nach dreitägigem Marsche langten wir wieder 
in Lome an. 
Wie das „Evangelische Missions-Magazin“ an- 
giebt, zählteman jetzt folgende 14 Bibelübersetzunen 
in afrikanischen Sprachen: 1. Akra oder Ge. 
2. Tschi (Asante). 3. Yoruba. 4. Esik. 5. Duala. 
6. Kaffir. 7. Tschuana. 8. Suto. 9. Sulnu. 
10. Suaheli. 11. Ganda. 12. Amharisch. 13. Ma- 
dagassisch. 14. Luganda. 
RAus fremden Molonien. 
Rinderpest in Südafrika. 
Aus der als Parlamentsvorlage veröffentlichten 
Korrespondenz der englischen Behörden über den 
  
Ausbruch der Rinderpest in Südafrika entnehmen 
wir folgende Angaben: 
Der Ausbruch der Seuche wurde am 5. März 
v. Is. in Buluwayo im Matabeleland festgestellt. 
Dort unter dem Namen Zambosi cattle fever bekannt, 
verbreitete sich die Seuche mit rasender Schnelligkeit 
über Matabeleland, Nord= und Central-Betschuana- 
land und herrschte bereits Mitte April in dem gan- 
zen Protektorat nördlich des Molopoflusses. Nach 
dem Berichte des Resident Commissioner war die 
Seuche mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit 
von 30 englischen Meilen den Tag vorgeschritten. 
Auch aus dem portugiesischen Gebiete und dem Traus- 
vaal wurden sehr bald Seuchenfälle gemeldet, die zu 
umfassenden Sicherheitsmaßregeln Veranlassung gaben. 
Nach den Berichten der Gouvernementsthierärzte 
trifft die Krankheit, die sich in starkem Fieber, Mü- 
digkeit, anhaltendem Husten, mangelnder Freßlust, 
Zunahme der Temperatur und rapider Abzehrung 
äußert, in erster Linie das Rindvieh, daneben aber 
auch Schafe, Ziegen und Wild, verschont dagegen 
Pferde, Maulthiere und Esel. In der Regel zeigen 
sich, sieben Tage nachdem das gesunde Vieh mit 
krankem in Berührung kam, die ersten Krankheits- 
symptome: kurzer rauher Husten, erst schleimige, dann 
eiterige Ausscheidungen aus Nase, Augen und Maul, 
am dritten Tage darauf starkes Abführen. Vom 
vierten oder fünften Tage ab gehen die oft mit Blut 
vermischten Exkremente von selbst ab. Die Körper- 
temperatur schwankt zwischen 39½ und 41½ 
Celsius. In der Regel tritt zwischen dem dritten 
und siebenten Tage nach den ersten Krankheitserschei- 
nungen der Tod ein. Befund nach dem Verenden: 
Herz fleckig, eingefallen und leer. Galle schwärzer 
und leer. Lungen geröthet und aufgedunsen. Milz, 
Nieren und Leber in der Regel normal. Eingeweide 
entzündet und gefüllt mit einer schleimigen, blutigen 
Masse. 
In einem Bericht wird als ein in einzelnen 
Fällen mit Erfolg angewendetes Mittel gegen die 
Seuche: möglichst lange (mindestens während fünf 
Tage) Entziehung des Wassers und Ersatz desselben 
durch kleine Quantitäten Leinöl, empfohlen. In den 
späteren Berichten wird jedoch auf dieses Verfahren 
nicht mehr zurückgekommen. Die von den Behörden 
zur Bekämpfung der Seuche getroffenen Maßregeln 
beschränken sich im Wesentlichen darauf, durch Ver- 
nichten des Viehes und Absperrungsmaßregeln einem 
Weiterumsichgreifen vorzubeugen. Eine am 9. März 
vom Gouverneur der Kapkolonie erlassene Prokla- 
mation erklärte das Matabeleland für durchseucht 
und verbot jeden Viehverkehr ohne schriftliche Er- 
laubniß des besonders ernannten Aussichtsbeamten. 
Letzterem wurde die Befugniß gegeben, die Tödtung 
von krankem oder seucheverdächtigem Vieh, sobald 
diese Maßregel zur Verhinderung der weiteren Aus- 
dehnung der Krankheit erforderlich erscheine, anzu- 
ordnen. Uebertretung dieser Verordnung und Wider- 
setlichkeit gegen Beamte wurde mit Geldstrafe bis
	        

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