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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Volume count:
8
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 7.
Volume count:
7
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Großherzogin von Sachsen
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

194 
Nachrichtten aus den deulschen Schuhkgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
  
Deutsch-Pltafrika. 
Deutsch= portugiesische Grenzregulivung. 
Der Verlauf der deutsch-portugiesischen Grenz- 
linie zwischen Kap Delgado und dem unteren 
Ruvuma war im Februar 1895 durch eim beider- 
seitige Kommission an Ort und Stelle festgelegt 
worden. Eine nachträgliche Prüfung der der Grenz- 
festlegung zu Grunde gelegten astronomischen Posi- 
tionen hatte eine Versetzung eines Grenzsteines auf 
dem Wege von Mbwisi nach Tungi nöthig gemacht. 
Nachdem diese Versetzung durch eine gemischte Kom- 
mission unter Aufnahme eines entsprechenden Proto- 
kolls am 9. Dezember 1896 siattgefunden hat, ist 
dle deutsch-vortugiesische Grenze in Ostafrika end- 
gültig festgelegt. Eine Karte der Ruvumamündung, 
welche den Verlauf der Grenzlinie im Einzelnen 
zeigt, wird demnächst in den wissenschaftlichen Bei- 
beften zum Kolonialblatt zur Veröffentlichung ge- 
langen. 
Reviston der Arbeiterverhältnisse auf den Plantagen. 
Das Kalserliche Gouvernement in Ostafrika hatte 
den Oberarzt Dr. Gärtner nach dem Usambara= 
gebiet mit dem Auftrage entsandt, sich an Ort und 
Stelle über die Arbeiterverhältnisse auf den Plan- 
tagen zu informiren, und zwar sollte sich seine Re- 
vision insbesondere auf folgende Fragen erstrecken: 
1. Sind die Arbeitsanforderungen, die an die 
Arbeiter gestellt werden, übertrieben oder nicht? 
2. In welcher Weise wird die Aufsicht über die 
Arbeiter ausgeübt? 
3. Deutet der Gesundheitszustand der Arbeiter 
auf schlechte Behandlung (Mißhandlung) oder schlechte 
Ernährung hin? 
4. In welcher Weise ist dafür gesorgt, daß die 
Arbeiter gute und billige Lebensmiltel einkaufen 
können? 
5. Wie sind die Arbeiter untergebracht? Ge- 
nügen ihre Wohnräume und die ihnen etwa über- 
wiesenen Bettgestelle und Decken, um sie gegen die 
Unbilden des den meisten von ihnen (Javanen, 
Chinesen, Eingeborene der Ebene) ungewohnten 
Klimas zu schützen? 
6. Ist im Falle der Erkrankung für sofortige 
Behandlung und Arxzneihülfe gesorgto In welcher 
Weise geschieht dieselbe? 
Dr. Gärtner hat seine diesbezüglichen Beobach- 
tungen, wie folgt, zusammengefaßt: 
Die Arbeitsanforderungen scheinen nirgends über- 
trieben zu sein. Gearbeitet wird überall durch- 
schnittlich 10 Stunden, Sonntags ist frei. Es liegt 
ja wohl auch im Interesse der Plantagenleltungen, 
die Anforderungen nicht zu hoch zu spannen, da 
ihnen sonst die Arbeiter einfach sortlaufen würden. 
  
Die Aufsicht wird überall durch Aufseher desselben 
Stammes ausgeübt, was schon der Sprachverschieden- 
heit wegen nothwendig ist, zudem würden Suahelis sich 
kaum z. B. von Chinesen beaufsichtigen lassen und 
vor diesen den nöthigen Respekt haben und umgekehrt. 
Die von Herrn v. Rhode engagirten Wasukumas 
haben ihre Führer (Muniamparas), die sie herunter- 
gebracht haben, als Aufseher beibehalten, doch hat 
man zur Arbeit ihnen noch Suaheliaufseher beigeben 
müssen, da die Muniamparas allein zu wenig intelli- 
gent sind, um eine selbst recht einfache Arbeit beauf- 
sichtigen zu können. Der Gesundheitszustand war 
auf allen Plantagen ein guter, troßdem zu der Zeit, 
in welcher die Inspektionsreise ausgeführt wurde, 
das Wetter das denkbar schlechteste war; es regnete 
sehr viel, zudem war es in den Bergen oft empfind- 
lich kalt. 
Auch der allgemelne Ernährungszustand der Leute 
war durchweg als gut zu bezeichnen; wirklich abge- 
magerte Gestalten sah man nirgends; im Gegentheil 
sahen auf einzelnen Plantagen in der Ebene die 
Arbeiter sehr wohlgenährt aus. 
Die Ernährung der Arbeiter bietet in den in 
der Ebene gelegenen Plantagen keine Schwierigkeiten. 
In der Nähe finden sich melst Schamben genug, 
von denen die Lebensmittel direkt, das heißt ohne 
Zwischenhändler, bezogen werden können. Die Ein- 
richtung, daß auf den Plantagen alle Tage zu be- 
stimmter Stunde Markt stattfindet, zu welchem die 
Verkäufer ihre Waaren selbst hinbringen, ist jeden- 
falls ganz praktisch. Es wird dadurch vermieden, 
daß die Arbeiter ihre Plantage verlassen und selbst 
ins Land ziehen, um sich Lebensmittel zu suchen, 
was leicht zu. Diebstählen und Räubereien führen 
könnte. Auf den Plantagen in den Bergen macht 
die Beschaffung des Lebensunterhaltes für die Arbeiter 
anscheinend recht große Schwierigkeiten, die sich mit 
einem Male nicht werden heben lassen. Infolge des 
weiten und beschwerlichen Transportes werden hier 
die Lebensmittelpreise sich immer viel höher stellen 
als in der Ebene. Man müßte versuchen, auch hier- 
wenigstens einmal in der Woche regelmäßig Markt 
abzuhalten, und die Leute aus der Ebene veranlassen, 
denselben zu beschicken. Zur Erleichterung des Trans- 
portes würde wesentlich die Anlage neuer Verbin- 
dungswege und gute Instandhaltung der schon vor- 
handenen beitragen; auch könnte man versuchen, 
Ackerbauer in der Nähe der Plantage anzusiedeln, 
die dann aber nur ihre Felder zu bebauen hätten 
und nicht zur Arbeit auf der Plantage selbst heran- 
zuziehen wären. Bei dem großen Terrain, das die 
Plantagen besitzen, könnten sie sehr wohl auch selbst 
auf einzelnen Parzellen Feldfrüchte anpflanzen, wenig- 
stens Bananen und Mohogo. Was die Arbeiter- 
wohnungen anbelangt, so enksprechen dieselben fast
	        

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