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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Volume count:
8
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 14.
Volume count:
14
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", VIII. Jahrgang. Zollverordnung für das deutsch-südwestafrikanische Schutzgebiet vom 10. Oktober 1896.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 446 — 
geben, da dadurch das an Vieh besonders reiche 
Atalpame für die dahinter und seitlich liegenden 
Gebiete zu einem Handelsmittelpunlt und gutem Ab- 
sabzgebiete für die genannten Küstenplätze sich ge- 
stalten würde. 
Deufsch-Südwestafrika. 
Denkmalsenthüllung. 
Unter reger Betheiligung der weißen Bevölkerung 
Windhoeks und verschiedener Deputationen aus allen 
Theilen des Schutzgebietes, denen sich die eingeborenen 
Gäste, Kapitän von Wyk und Oberhäuptling Samuel 
Maharero mit Gefolge, angeschlossen hatten, wurde 
am 5. April d. Is. unter klingendem Spiel und dem 
Domner der Geschütze das Denkmal für die in den 
Witbooi-Feldzügen gefallenen Helden seierlich enthüllt. 
Nach vorangegangener kirchlicher Feier seitens der 
Geistlichen beider Konfessionen ergriff der Kaiserliche 
Landeshauptmann Major Leutwein das Wort zur 
Festrede. In markiger Weise führte derselbe die 
einzelnen Details jenes Feldzuges vor Augen, gab 
seiner Anerkennung der Leistungen der Truppe, trotz 
aller Strapazen und Entbehrungen den lebhaftesten 
Ausdruck und wies schließlich die anwesende Garnison 
an die Gefallenen, es ihnen gleich zu thun in treuer 
Pflichterfüllung und, wenn es sein muß, Gesundheit 
und Leben einzusetzen für Kaiser und Reich, einge- 
denk der Worte des Dichters: „Dulce et decorum 
est, pro patria moril“ Nun wandte sich der 
Redner an die Bürgerschaft Windhoels, dankte dieser 
für ihre thätige Mithülse zum Zustandekommen des 
Denkmals, übergab es ihrer serneren Obhut und 
Pflege und gab schließlich unter Hinweis auf den 
alten Spruch: „Salus rei publicae suprema lex 
est“ der Hoffnung Ausdruck, daß in hiesiger Kolonie 
auch fernerhin unser gemeinsames Vaterland den 
Ehrenplatz in Aller Herzen einnehmen werde. In 
das nun ausgebrachte Hoch auf Seine Mojestät 
stimmte die ganze Versammlung begeistert ein. 
Mit einem Parademarsch am Denkmal vorbei 
schloß die Feier. 
Inmitten einer geschmackvoll arrangirten Anlage, 
aun der Haupistraße Windhoeks aufgestellt, bildet das 
Denkmal eine Zierde des Platzes. Es hat die Form 
eines Obelisken und wird von einem goldenen Adler 
gekrönt. Die Vorderansicht zeigt gekreuzte Schwerter, 
die einen Lorbeerkranz durchaueren, sowie die Wid- 
mung: „Dem Andenken der im Witbooi-Feldzuge 
gefallenen deutschen Soldaten.“ Auf den drei übrigen 
Seitenflächen sind die Namen der Helden sowie der 
Ort und Tag ihres Todes verzeichnet; es sind die 
zwei Offiziere (Distel, v. Erkert), 24 Mann und 
5 Bastardsoldaten. 
Drei Jahre sind seitdem ins Land gegangen und 
dank der weisen Politik der hiesigen Regierung ist 
Hendrik Witbooi ein treuer Vasall geworden. Diese 
  
Thatsache, bewiesen durch dessen Bundesgenossenschaft 
im Feldzuge vorigen Jahres, ergiebt deutlich, daß 
die milde Behandlung Witboois seitens des Landes- 
hauptmanns bei den Friedensverhandlungen in der 
Naukluft nicht, wie man seinerzeit in der Heimath 
besürchtete, ein Mißgriff, sondern eine wohlüberlegte 
Maßnahme des Letzeren gewesen ist. 
Zu erwähnen bleibt noch, daß der 5. April, weil 
Jahrestag des Gefechts von Gobabis der Feier 
noch ein ganz besonders bedeutsames Relief ge- 
geben hat. 
Am Abend versammelten sich alle Festtheilnehmer 
im Heynschen Etablissement, um dem von den Mit- 
gliedern der Schutztruppe arrangirten Festspiel, be- 
stehend aus Vorträgen, meist heiteren Genres, und 
einem von einem Mitgliede der Truppe (Hitzebecher) 
verfaßten Schauspiele: „Durch Kampf zum Sieg!"“ 
beizuwohnen. Letzteres wurde seiner lokalen Färbung 
wegen besonders ausgezeichnet, es stellte in drei 
Scenen die wesentlichsten Momente des Wilbooi- 
Feldzuges dar. Den Schluß des Abends bildete ein 
brillantes Feuerwerk. 
Alles in Allem so recht ein Fest nach dem Herzen 
eines biederen Deutschen, anklingend an ähnliche 
Vorgänge in der Heimath. Möge auch für alle 
Zukunft deutsches Wesen und deutsche Sitte in hiesiger 
Kolonie fruchtbaren Boden finden! 
Deutfsch-Meu-Guinea. 
Su# Stbnographie der Ongtong-, Jard. und 
VTannan-Inseln, 
welche, zum Bereich des deutschen Schutzgebietes der 
Neu-Guinea-Kompagnie gehörend, nicht weit von den 
Salomon-Inseln und Neu-Mecklenburg gelegen sind, 
veröffentlicht das in Leiden erscheinende Internationale 
Archiv für Ethnographie im Heft III Band X den 
Anfang eines beachtenswerthen Aufsatzes von R. Par- 
kinson. Der Verfasser versucht darin zunächst den 
Nachweis zu führen, daß die gegenwärtige Bevölke- 
rung der Insel sich aus den verschiedensten, zum 
Theil weit entfernt gelegenen Gegenden Polynesiens 
rekrutirt hat. So weise ihre Sprache hauptsächlich 
nach Samoa und den Ellice-Inseln, mauche ethno- 
graphische Eigenthümlichkeiten nach den Kingsmill- 
und den Karolinen-Inseln. Er geht dann auf 
die Geschichte und Geographie der Inseln über und 
giebt im Anschluß daran eine interessante Schilderung 
der Bevölkerung, ihrer Lebens= und sozialen Ver- 
hältnisse, wobei er im Einzelnen nähere Mittheilungen 
über den Einfluß der Häuptlinge und Priester, die 
Stellung der Frauen, die Anlage der Dorfschaften, 
den Häuserbau und das Hausgeräth macht. Dem 
Aufsatze sind drei Tafeln mit Abbildungen beigefügt. 
 
	        

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