Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

law_collection

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen_heft_01
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1
Volume count:
1
Publisher:
Verlag des Deutsche Reichsgesetzbuch für Industrie, Handel u. Gewerbe
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)
  • Title page
  • Neuerscheinungen im Verlag Deutsches Reichsgesetzbuch.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Militärische Maßnahmen zur Durchführung und Sicherung der Mobilmachung bezw. des Krieges.
  • Aus- und Durchfuhrverbote.
  • Maßnahmen zur Abwehrung wirtschaftlicher Schädigungen infolge des Kriegszustandes.
  • Gesetz, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen.
  • Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen.
  • Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen für Fleisch.
  • Erlaß, betreffend das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen über Höchstpreise.
  • Darlehnskassengesetz.
  • Bekanntmachung, betreffend Darlehnskasse.
  • Bekanntmachung, betreffend Verzeichnis der Orte an denen Darlehnskassen errichtet worden.
  • Bekanntmachung, betreffend Verzeichnis der Orte an denen Darlehnskassen errichtet worden.
  • Bekanntmachung, Beschreibung der auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 zur Ausgabe gelangenden Darlehenskassenscheine zu 20 Mark.
  • Bekanntmachung, Beschreibung der auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 zur Ausgabe gelangenden Darlehenskassenscheine zu 5 Mark.
  • Gesetz über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse.
  • Bekanntmachung über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen.
  • Bekanntmachung, betreffend Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts.
  • Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Fristen für wechsel- und scheckrechtliche Handlungen.
  • Bekanntmachung des Reichspostamts, betreffend Änderung der Postordnung vom 20. März 1900.
  • Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.
  • Bekanntmachung, betreffend die sofortige Einzahlung gestundeter Zölle und Reichssteuern.
  • Gesetz, betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten.
  • Gesetz, betreffend die Änderung des Bankgesetzes.
  • Gesetz, betreffend die Abwicklung von börsenmäßigen Zeitgeschäften in Waren.
  • Gesetz, betreffend Ergänzung der Reichsschuldenordnung.
  • Gesetz, betreffend Änderung des Münzgesetzes.
  • Gesetz, betreffend Ausnahmen von Beschäftigungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter.
  • Bekanntmachung des Kaiserlichen Patentamts.
  • Bestimmungen, betreffend Bergung der Ernte.
  • Allgemeine Verfügung über die Einziehung von Kosten und anderen dem Staate gebührenden Geldbeträgen.
  • Allgemeine Verfügung, betreffend den Geschäftsbetrieb an Sonn- und Feiertagen.
  • Bekanntmachung, betreffend die Anordnung einer Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens.
  • Bekanntmachung, betreffend die zeitweilige Außerkraftsetzung einzelner Vorschriften des Handelsgesetzbuches usw.
  • Bestimmungen, betreffend die Reichsversicherungsordnung.
  • Fürsorge für die in Dienst getretenen Mannschaften und Beamten und deren Angehörige.
  • Straferlasse.
  • Prüfungserleichterungen.
  • Postalische Bestimmungen.
  • Prisenordnung.
  • Nachträglich aufgenommen.
  • Sachregister.
  • Anhang der nach der Drucklegung eingegangenen Verordnungen und Bekanntmachungen infolge des Krieges.

Full text

22 Maßnahmen zur Abwehrung wirtschaftlicher Schädigungen. 
Nummer 
des 
Zolltarifs 
aus 195   Ausgelaugte Schnitzel von Zuckerrüben, auch gepreßte, getrocknet (gedarrt), 
198 Gewöhnliches Backwerk (ohne Zusatz von Eiern, Fett, Gewürzen, Zucker 
oder dergleichen), 
205 Margarine (der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnliche Zubereitun= 
gen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt) 
206 Margarinekäse (käseartige Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht aus= 
schließlich der Milch entstammt), 
207 Kunstspeisefett, 
208 Milch, eingedickt (Sirupmilch), auch mit Zusatz von Zucker, 
218 Nahrungs= und Genußmittel, anderweit nicht genannt, frisch getrocknet 
oder zubereitet, 
219 Nahrungs= und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der Getränke) in 
luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie nicht an sich unter 
höhere Zollsätze fallen, 
239   Erdöl (Petroleum), flüssiger natürlicher Bergteer (Erdteer), Braun= 
kohlenteeröl, Torföl, Schieferöl, Öl aus dem Teer der Boghead= oder 
Kännelkohle und sonstige anderweit nicht genannte Mineralöle, roh 
oder gereinigt. 
  
Bekanntmachung, 
betr. vorübergehende Einfuhrerleichterungen für Fleisch. 
Vom 4. August 1914. 
Auf Grund des Artikel 3 des Gesetzes, betreffend vorübergehende Einfuhr= 
erleichterungen, vom 4. August 1914 hat der Bundesrat für die Dauer des Krieges 
folgende Abänderungen von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen beschlossen: 
1. Der Abs. 1 des § 12 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleisch= 
beschau, vom 3. Juni 1900 wird außer Kraft gesetzt. Die Untersuchung des in das 
Zollinland eingehenden Fleisches in luftdicht verschlossenen Büchsen und ähnlichen 
Gefäßen, von Würsten und sonstigen Gemengen aus zerkleinertem Fleische hat 
sich auf die Feststellung einer äußeren guten Beschaffenheit zu beschränken. Die 
Untersuchung ist bei der Einfuhr vorzunehmen. Der Zuführung zu den Unter= 
suchungsstellen bedarf es nicht. 
2. Die Ziffer 1 in Abs. 2 a. a. O. wird dahin abgeändert, daß es der Miteinfuhr 
der Organe, soweit sie durch Gesetz oder durch Beschluß des Bundesrats angeordnet ist, 
und des natürlichen Zusammenhanges dieser Organe mit dem Tierkörper nicht bedarf; 
ferner, daß der Tierkörper bei Rindern, ausschließlich der Kälber, auch in Viertel 
zerlegt sein kann.  
3. In Ziffer 2 Abs. 2 a. a. O. wird der zweite Satz gestrichen. 
4. Soweit nach den vorstehenden, die Einfuhr erleichternden Bestimmungen eine 
Untersuchung des frischen Fleisches nicht in dem Umfang möglich ist, wie sie in den 
Ausführungsbestimmungen D zum Fleischbeschaugesetz vorgeschrieben ist, hat sie nach 
den allgemein gültigen Grundsätzen der wissenschaftlichen Fleischbeschau zu erfolgen. 
Frisches Fleisch, das danach in gesundheitlicher Beziehung zu Bedenken Anlaß gibt, 
ist,   soweit es nicht nach § 18 I der Ausführungsbestimmungen D in unschädlicher Weise 
zu beseitigen ist, von der Einfuhr zurückzuweisen.   
5. Dieser Beschluß tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
	        

Downloads

Downloads

The entire work or the displayed page can be downloaded here in various formats.

Full record

METS METS (entire work) PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.