Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

Besilmmung 
der Thierarz= 
nelschule, Um- 
ang der Ober- 
ufsicht des 
Kuratorii auf 
dleselbe. 
„Kuratorium, Abtheilung für die Krankenhaus-Angelegenhe#ten"“ 
„Kuratorium, #übtheilung für die Thierarzneischul-Angelegenheiten.“ 
In letzterer Beziehung bildet das Kuratorium die Mittelbehörde zwischen 
der Direktion der Thierarzueischule und den Ministerien der geistlichen, Unter- 
richts= und Medizinal-Angelegenheiten und des Krieges. 
Die Thierarzneischule ist ein wisfenschaftliches Institut mit der Bestim- 
g: 
a) Thieraͤrzte und thieraͤrztliche Beamte aller Klassen theoretisch und prak- 
tisch, vorzuͤglich durch die mit der Schule in Verbindung gesetzte Heil- 
Anstalt fuͤr kranke Hausthiere, zu bilden, und 
b) die Thierheilkunde im Staate uͤberhaupt, sowohl in den rein wissen- 
scestichen als in Allen praktischen Beziehungen nach besten Krästen 
zu fördern. 
Die Ober-Aufsicht des Kuratori umfaßt diese Bestimmung der Schule 
in der ganzen ihr zu gebenden Ausdehmung. 
Demgemaß leitet das Kuratorium die gesammte Administration der Thier= 
arzneischule und vereinigt in dieser Beziehung alle bisher getrennt gewesenen 
Verwaltungszweige; es föhrt dasselbe die Verwaltung der für die Zwecke des 
Instituts bestimmten Grundstücke, der für dasselbe ausgesetzten Kapitalien und 
angewiesenen Zuschüsse, so wie der eigenthümlichen Einnahmen desselben, auch 
der aus den Honoraren für die Vorlesungen, aus den Heilungs= und Huf- 
beschlags-Geldern bestehenden, deren Beträge zu bestimmen, eventualiter dieselben 
in Fi Fällen zu erlassen oder niederzuschlagen dat Kuratorium ermach- 
rigt ist. 
6. 4. 
Es übernimmt demzufolge von dem Kriegsministerio, dem Ober-Marstall- 
Amte und dem Polizeipräsidio sämmtliche die Thierarzneischule, deren Lehrer, 
Beamte oder Eleven betreffende Akten und tritt in allen administrativen Bezie- 
hungen an die Stelle dieser Behörden. 
Die bisher aus der General-Staatskasse für die Thierarzneischule an die 
Polizei= Hauptkasse gezahlten Gelder, so wie bei der General-Militairkasse zur 
Unterhaltung der Militair-Eleven etatsmaäßig bestimmten Fonds; ingleichen die 
auf dem Etat des Ober-Marstallamtes stehenden zur Ausbildung' der Gestüts- 
umnd Marstall-Eleven mitbestimmten Zweihundert Funfzig Thaler werden 
künftig auf den Etat des Kuratorii übernommen und an dessen Kasse unmit- 
telbar abgeführt. Indem hiernach die auf dem Etat der General-Gestütskasse 
Kehenden 1110 Thaler zur Ausbildung von künftigen Noßärzten dem Ober- 
Marstallamte verbleiben, leistet dasselbe auf die sechs Freistellen, welche bisher 
ur Ausbildung der Marstall= und Gestüts-Eleven offen erhalten werden mußten, 
erzicht, und ist verbunden, für die zu seinem Dienste auf der Thierarzneischule 
auszubildenden jungen Leute das volle vorschriftsmäßige Honorar zahlen zu lassen. 
Wirtsamkeit Die Ober-Aussicht des Kuratoril in wissenschaftlicher Hinsicht umfaßt 
des Kurato= 
rii in mis- 
die Feststellung des gesammten Lehrplans der Schule, insbesondere, die Zweck- 
stiuiser maͤßigleit und regelmaͤßige Ertheilung des Unterrichts, sowohl bei den behrvor= 
gJiehung. traͤ-
	        
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