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VWIII —
e) der Machweis über das Derwandtschaftsverhältnis der Brautleute
zu einander
1) der Machweis der Einwilligung der Eltern und Vormünder
des Bräutigams ç
g) die Erklärung der Reimatgemeinde (Deklarationszeugnis)
h) der Anschlag des Gesuches in der Aufenthaltsgemeinde der
auswärts wohnenden Braut. Bestimmungen über die Derehelichungsbekanntmachungen
. .
i) der Nachweis über das Alter des Bräutigams
k) der Zlachweis über Stand, heimat, sowie über etwa vorhandene
Kinder der Braut; Beifpiel e . . . . .
l)dekUachwetS uberdaSAlterderBraut.
m) bei Witwen der Nachweis über die erfolgte Abfindung mit
den vorhandenen Kindern der vorigen Ehe
n) der Machweis der erfolgten Ehetrennung beiges chiedenen Frauen
o) der Nachweis der Einwilligung der Eltern und Dormünder
der Braut
b) der Machweis der erlangten Ministerialdispens bei witwen
und geschiedenen Fraueeun
5. Zezeichnung der beigebrachten Nachweise Siffer 2) im Hrotokolle
4. Unterzeichnung des Gesuchprotokolls. Anschlag des Gesuches. Behandlung
der Bekanntmachung .
5. Formelle Weiterbehandlung des Verehelichungsgesuches
6. Ausstellung des distriktspolizeilichen Derehelichungszeugnisses
in der Rheinpfalz oder in einem anderen Teile des deutschen Reiches:
Verfahren. Ausstellung des distriktspolizeilichen berehelichungs,
zeugnisses
. Der Bräutigam gehört der Rheinpfalz an und wohnt im rechts.
rheinischen Bapern:
Derfahren. Ausstellung des distriktspolizeilichen Derehelichungszeugnisses
Der Bräutigam ist ein nichtbaper (Deutscher) und wohnt im rechtsrheinischen
Zavern:
Derfahren nach dem Hersonenstandsgesetze; distriktspolizeiliches
Derehelichungszeugnis nicht erforderlich
Der Bräutigam ist ein Ausländer (Richtdeutscher) und wohnt im
rechtsrheinischen Bapern:
Ausschließliches Derfahren nach dem Hersonenstandsgesetze
IV. NBie Sheschließung.
a. Der Trauungsakt.
.Festsetzung von bestimmten Wochentagen zur Dornahme der Trauung
Crauungslokal. Kleidung des Standesbeamten. Oeffentlichkeit der
Trauung. Derwandtschaft des Standesbeamten mit den Verlobten.
Unzulässigkeit der Zeurkundung der eigenen Derehelichung durch
den Standesbeamten oder als Seuge zu fungieren
Dorlage des Nachweises über Zulässtgeeit der Trauung durch den
Standesbeamten
. Feststellung der Identität der zur Crauung erschienenen Persön
lichkeiten .
Die Trauung. Ansprache des Standesbeamten
Abgabe der Erklärung der Brautleute, sich zu ehelichen. Erklärung
des Standesbeamten . .
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