Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  23.  Apri!  1864.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Kelne.
Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betressend  eine  mit  der  freien  Stadt  Frankfurt

 

getroffene  Vereinbarunz  über  gegenseilig  zu  gewährenden  Schutz  von  Waarenbezeichnungen.  —  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Vollziehung  der  Arlikel  8  und  9  des  Gesetzes  vom  390.  Jannar  1862
über  die  Regelung  des  Verhältnisses  der  Staategewalt  zur  kathelischen  Kirche.  —  Verfügung,  betreffend
  die  Beurkundung  der  oberamtsgerichtlichen  Inguis  sten-Ab  9

 

I1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Der  Departements  der  Justiz,  der  auswärtigen  Angelegenheiten
  und  des  Innern.

Der  Ministerien  der  Justiz,  der  auswirtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern.
Bekanntmachung,  betreffend  eine  mit  der  freien  Stadt  Frankfurt  getroffene  Vereinbarung  über  gegenseitig
zu  gewährenden  Schutz  von  Waarenbezeichnungen.

Unter  Bezugnahme  auf  vie  in  obenbezeichnetem  Betreffe  am  11.  und  24.  December
1862  und  am  15.  Oktober  1863  erlassenen  Bekanntmachungen  (Reg.  Blatf  von  1862
Seite  261  und  285,  und  von  1863,  Seite  220)  wird  hiedurch  weiter  veröffentlicht,  daß

die  Königliche  Regierung  nunmehr  auch  mit  der  Regierung  der  freien  Stadt  Frankfurt
  durch  Austausch  von  Ministerial-Erklärungen  in  widerruflicher  Weise  übereingekom-