Full text : Blätter für Rechtsanwendung. L. Band. (50)

Bierfälschung  und  Aufschlagbefraudation.  229

Gesetzgebung  nicht  geboten.  Erweist  es  sich  aber
als  ein  Bedürfniß,  den  Zusatz  von  Salgycil  auch  zu
fertigem  Bier  zu  gestatten,  dann  allerdings  ist  eine
Aenderung  von  Art.  7  M.  veranlaßt,  welcher
bisher  dem  Gebrauch  und  dem  Mißbrauch  einen
Riegel  vorgeschoben  hat.  Das  Nahrungsmittelgesetz
für  sich  allein  bietet  kein  Hinderniß  und  trotz  Art.  7
auch  jetzt  schon  keines,  sofern  nämlich  der  Zusatz
eines  fremden  Stoffes  zur  Strafbarkeit  nach  S.  10
NMMG.  nicht  genügt,  sondern  festgestellt  sein  muß,
daß  und  in  welcher  Weise  dieser  Stoff  eine  Veränderung
  zum  Nachtheil  der  Waare  bezw.  zu  deren
scheinbaren  Verbesserung  hervorgebracht  habe.  Der
Nachweis  hiefür  ist  nur  in  gewissen  Fällen,  wenn

.  B.  der  Brauer  im  Vertrauen  auf  die  Wirkung
des  Salycils  geringere  Quantitäten  oder  Qualitäten
von  Gerste  und  Hopfen,  die  sonst  die  Haltbarkeit
bedingen,  verwendet  und  dennoch  bis  tief  in  den
Herbst  hinein  mit  altem,  vom  Publikum  gesuchten
Lagerbier  aufwarten  kann,  zu  erbringen.

Die  Tragweite  des  RGU.  vom  15.  Dezember
1884  (Bo.  XI  S.  294)  beschränkt  sich  aber  nicht
auf  Salycil  allein;  sie  erstreckt  sich  auf  alle  Stoffe,
welche  zwar  eine  Uebertretung  des  Malzaufschlagsgesets
  begründen,  jedoch  behufs  Anwendung  von
8.  10  NMMG.  nun  auch  auf  ihre  Wirksamkeit  unter-K410
  und  geprüft  werden  müssen.  Dem  Salgyeil
durch  seine  antiseptische.  somit  erhaltende  Elgenschaft
nahe  verwandt  und  in  denselben  Stadien  des  Brauverfahrens
  anwendbar  ist  der  doppeltschwefligsaure
  Kalk,  welcher  zunächst,  da  jedes  Bier  an
sich  schon  Kalk  enthält,  dessen  Kalkgehalt  vermehrt,
sich  sodann  durch  Aufnahme  von  Sauerstoff  zersetzt
und  in  schwefelsauern  Kalk,  d.  i.  EWu  verwandelt.
Als  absichtlicher  Zusatz  erst  von  0,1%  pro  lit.  an
nachweisbar,  äußert  er  schon  in  diesem  Prozentsatz
unbedingt  nachtheilige  Folgen  und  ist  daher  nur  in