Full text : Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Abschnitt  II.  Anstellungs-Grundsätze.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  der  Stelle

Angabe  bei  den  für
Militäranwärter  und
Inhaber  des  Anstellungsscheins
  nicht
ausschließlich  bewelchem

  Umfange  sie
vorbehalten  sind

stimmten  Stellen,  in

Bezeichnung  der  Behörden,
  an  die  die  Bewerbungen
  zu  richten
sind,  wenn  es  nicht  die
Behörde  selbst  ist,  bei
der  die  Anstellung  gewünscht
  wird

Bemerkungen

 

———

4.  Aniversitäten.

Mittlere  Beamte.
*Bureau-,  Kassen=  und  Inspektionsbeamte,

Bureauhilfsarbeiter,

Bibliothekexpedienten.

5.  Königliche  Charits
in  Berlin.
Mittlere  Beamte.

*  Bureau=  und  Kassenbeamte,

*  Oekonomiebeamter,

*  Stationsbeamte,
Bureauhilfsarbeiter.

6.  Lehrerinnenseminar
in  Droyßig.
Mittlere  Beamte.

Rendant  und  Bureaubeamter

7.  Kunstgewerbemuseum
in  Berlin.
Mittlere  Beamte.

Bureaubeamter  der  Unterrichtsanstalt.


S.  Nationalgalerie  in  Berlin.
Mittlere  Beamte.
*  Bureaubeamte.

9.  Bönigliche  Bibliothek
in  Berlin.

Mittlere  Beamte.

Bureaubeamte  für  den  Verwaltungsdienst,


Expedienten.

10.  Meteorologisches  Institut
in  Berlin  nebst  Observatorien
bei  Fotsdam  und  Köronautisches
  Gbservatorium  bei
Eindenberg.
Mittlere  Beamte.
Sekretäre,
Bureauhilfsarbeiter.

mit  Ausnahme  der
Stellen  der  Rendanten
  und  Quästoren.


mindestens  zur  Hälfte.

drei  Vierteln

mindestens  zur
Hälfte.
zu  drei  Vierteln.

zwischen  Militär=  und
Zivilanwärter  abwechselnd.


ausschließlich,  sofern
unter  den  Bewerbern
eine  geeignete  Persönlichkeit
  sich  befindet.


mindestens  zur
Hälfte.

mindestens  zur
Hälfte.

 

mindestens  zur  Hälfte.

mindestens  zur  Hälfte.

Rektor  und  Senat  der
Universität  in  Berlin  und
Universitätskuratorium
in  Berlin  sowie  die
Kuratorien  der  übrigen
Universitäten.

Provinzialschulkollegium

in  Magdeburg.

Museen  in  Berlin.

Generaldirektor  der  Kgl.

Museen  in  Berlin.

Bibliothek.

 

Generaldirektor  der  Kgl.

Generaldirektor  der  Kgl.