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Am 15. Febr. wurde:
6. Ursula Hofmann, von SLaupeltshofen, Königl. Baierischen Landgerichts Ursberg,
wegen großen, unter erschwerenden Umständen verübten ersten Diebstahls,
Angabe eines falschen Namens vor der Obrigkeit, und Vagabundität, zu achtmo
natlicher Zuchthausstrafe neben Ersaß des Schadens und fadmmtlicher
Kosten verurtheilt, zugleich aber verordner, d.'# dieselbe nach erstandener Strafe
aus den Königl. Staaten verwiesen werden solle.
7. Die bei dem Königl. Oberamt Blaubeuren in Verhafet und Untersuchung gekommene
Mariane Bauer, von Daugendorf, Oberamts Riedlingen, wegen dritten
Diebstahls, auch falscher Angaben vor Gericht, und Vagirens, neben Zuscheidung
der Urrest= Ajungs= und Untersuchungs= Kosten zu einer seche#mo,
natlichen Juchthausstrafe verurtheilt.
Am s2. Febr. ist: .
s.derbeidemCriminalamtlllminBethaftundUntersuchunggekommeneAloyd
Föhrenbachek,vonWangen,wegeaVagabuaditckt,Contttbinats,Annahme
eines fremden Namens, Fälschung eines Wanderbuchs und Erschleichung eines
zweiten Wanderbuchs mit falschem Namen, zu einer viermonatlichen
Bestungsstrafe neben Verfällung in sä4mmtliche Kosten und nachheriger Einsperrung
in ein Arbeitshans; ,
§. der bei dem Oberamt Geißlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Gottlieb
Spiz,) von Oedenwaldstetten, Oberamts Münsingen, wegen zwar kleinen
und Frsehen Haus= Diebstahls, der aber im rechtlichen Sinn ein fünfter
Diebstahl ist, neben Juscheidung der Arrest= Azungs, und Untersuchungs-Kosten
zu ein und dreiv er teljähriger Bestungs Arbeitssttafe und nachheriger
Reclusion in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf
ein Jahr, verurtheilt worden-Erkenntnisse
in Revisions, Fállen.
Am 18. Febr. wurde:
##. der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekemmene Jakob Zerreich, von
Oberkirchberg) Oberamts Wiblingen, wegen des durch einen Pistelenschuß begangenen
und mit gefährlicher Körper-Verlehung verbundenen nächsten Ver,
suchs eines Gattenmords,) so wie wegen eines frühern entfernten Versuchs
sleichen Art und dadurch in der Folge verschuldeter leichter körperlicher Verletzung
seiner Ehefrau, dann wegen fortgesesten Ebebruchs und Gewehrverheimlichung,
zu zwölfjsähriger Zuchtheusstrafe, auch zum Kosten-Ersatz verurtheilt.
Am ab. Zebt. ist:
a. der bei dem Criminal-Amt Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene
Andreas Kaiser, von Mossheim, Oberamts Saulgau, wegen des in Gemein-