Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am  15.  Febr.  wurde:

6.  Ursula  Hofmann,  von  SLaupeltshofen,  Königl.  Baierischen  Landgerichts  Ursberg,
  wegen  großen,  unter  erschwerenden  Umständen  verübten  ersten  Diebstahls,
Angabe  eines  falschen  Namens  vor  der  Obrigkeit,  und  Vagabundität,  zu  achtmo
  natlicher  Zuchthausstrafe  neben  Ersaß  des  Schadens  und  fadmmtlicher
Kosten  verurtheilt,  zugleich  aber  verordner,  d.'#  dieselbe  nach  erstandener  Strafe
aus  den  Königl.  Staaten  verwiesen  werden  solle.

7.  Die  bei  dem  Königl.  Oberamt  Blaubeuren  in  Verhafet  und  Untersuchung  gekommene
  Mariane  Bauer,  von  Daugendorf,  Oberamts  Riedlingen,  wegen  dritten
  Diebstahls,  auch  falscher  Angaben  vor  Gericht,  und  Vagirens,  neben  Zuscheidung
  der  Urrest=  Ajungs=  und  Untersuchungs=  Kosten  zu  einer  seche#mo,
natlichen  Juchthausstrafe  verurtheilt.

Am  s2.  Febr.  ist:  .

s.derbeidemCriminalamtlllminBethaftundUntersuchunggekommeneAloyd
Föhrenbachek,vonWangen,wegeaVagabuaditckt,Contttbinats,Annahme
eines  fremden  Namens,  Fälschung  eines  Wanderbuchs  und  Erschleichung  eines
zweiten  Wanderbuchs  mit  falschem  Namen,  zu  einer  viermonatlichen
Bestungsstrafe  neben  Verfällung  in  sä4mmtliche  Kosten  und  nachheriger  Einsperrung
  in  ein  Arbeitshans;  ,

§.  der  bei  dem  Oberamt  Geißlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Gottlieb
  Spiz,)  von  Oedenwaldstetten,  Oberamts  Münsingen,  wegen  zwar  kleinen
und  Frsehen  Haus=  Diebstahls,  der  aber  im  rechtlichen  Sinn  ein  fünfter
Diebstahl  ist,  neben  Juscheidung  der  Arrest=  Azungs,  und  Untersuchungs-Kosten
zu  ein  und  dreiv  er  teljähriger  Bestungs  Arbeitssttafe  und  nachheriger
Reclusion  in  ein  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber  auf
ein  Jahr,  verurtheilt  worden-Erkenntnisse

  in  Revisions,  Fállen.

Am  18.  Febr.  wurde:

##.  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekemmene  Jakob  Zerreich,  von
Oberkirchberg)  Oberamts  Wiblingen,  wegen  des  durch  einen  Pistelenschuß  begangenen
  und  mit  gefährlicher  Körper-Verlehung  verbundenen  nächsten  Ver,
suchs  eines  Gattenmords,)  so  wie  wegen  eines  frühern  entfernten  Versuchs
sleichen  Art  und  dadurch  in  der  Folge  verschuldeter  leichter  körperlicher  Verletzung
  seiner  Ehefrau,  dann  wegen  fortgesesten  Ebebruchs  und  Gewehrverheimlichung,
  zu  zwölfjsähriger  Zuchtheusstrafe,  auch  zum  Kosten-Ersatz  verurtheilt.

Am  ab.  Zebt.  ist:

a.  der  bei  dem  Criminal-Amt  Altdorf  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Andreas  Kaiser,  von  Mossheim,  Oberamts  Saulgau,  wegen  des  in  Gemein-