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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NN. 18.
(Nr. 9462.) Allerhöchster Erlaß, betreffend den Bau und Betrieb der in dem Gesetz vom
20. Juni d. J. (Gesetz Samml. S. 167) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien.
Vom 24. Juni 1891.
Ar# Ihren Bericht vom 23. Juni d. J. bestimme Ich, daß bei demnächstiger
Ausführung der in dem Gesetze vom 20. Juni d. J., betreffend die Erweiterung,
Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes, im §. 1
unter Nr. I Lit. a vorgesehenen Eisenbahnlinien und der im §. 1 unter Nr. III 11
vorgesehenen Bahnverbindung die Leitung des Baues und demnächst auch des
Betriebes:
A. der Bahnen
1) von Fordon mit südlicher Umgehung des Kulmsees nach Schönsee
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Bromberg,
2) von Lissa i. P. nach Wollstein,
3) von Meseritz nach Landsberg a. W. oder einem in der Nähe belegenen
Punkte der Bahnlinie Küstrin-Kreuz,
4) von Sorau nach Christianstadt,
5) von Lauban nach Marklissa
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin,
6) von Walsrode nach Soltau
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Hannover,
7) von Cassel oder einem in der Nähe belegenen Punkte der Linie
Cassel-Warburg nach Volkmarsen
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Elberfeld,
B. der Bahnverbindung zwischen den Stationen Vohwinkel und Sonnborn
(Rh.) ebenfalls der Königlichen Eisenbahndirektion zu Elberfeld
übertragen wird.
Cel. Samml. 1891. (Nr. 9462) 31
Ausgegeben zu Berlin den 2. Juli 1891.