Full text : Rosenheimer Anzeiger. 64. Jahrngang (64)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

NN.  18.

 

(Nr.  9462.)  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  den  Bau  und  Betrieb  der  in  dem  Gesetz  vom
20.  Juni  d.  J.  (Gesetz  Samml.  S.  167)  vorgesehenen  neuen  Eisenbahnlinien.
Vom  24.  Juni  1891.

Ar#  Ihren  Bericht  vom  23.  Juni  d.  J.  bestimme  Ich,  daß  bei  demnächstiger
Ausführung  der  in  dem  Gesetze  vom  20.  Juni  d.  J.,  betreffend  die  Erweiterung,
Vervollständigung  und  bessere  Ausrüstung  des  Staatseisenbahnnetzes,  im  §.  1
unter  Nr.  I  Lit.  a  vorgesehenen  Eisenbahnlinien  und  der  im  §.  1  unter  Nr.  III  11
vorgesehenen  Bahnverbindung  die  Leitung  des  Baues  und  demnächst  auch  des
Betriebes:
A.  der  Bahnen
1)  von  Fordon  mit  südlicher  Umgehung  des  Kulmsees  nach  Schönsee
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Bromberg,
2)  von  Lissa  i.  P.  nach  Wollstein,
3)  von  Meseritz  nach  Landsberg  a.  W.  oder  einem  in  der  Nähe  belegenen
  Punkte  der  Bahnlinie  Küstrin-Kreuz,
4)  von  Sorau  nach  Christianstadt,
5)  von  Lauban  nach  Marklissa
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Berlin,
6)  von  Walsrode  nach  Soltau
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Hannover,
7)  von  Cassel  oder  einem  in  der  Nähe  belegenen  Punkte  der  Linie
Cassel-Warburg  nach  Volkmarsen
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Elberfeld,
B.  der  Bahnverbindung  zwischen  den  Stationen  Vohwinkel  und  Sonnborn
  (Rh.)  ebenfalls  der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Elberfeld
übertragen  wird.
Cel.  Samml.  1891.  (Nr.  9462)  31

Ausgegeben  zu  Berlin  den  2.  Juli  1891.