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(Nr. 48.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Freiherrn
von Gerolt, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, dem Herrn Präsidenten der Vereinigten
Staaten von Amerika sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am
24. Januar d. J. zu überreichen.
(Nr. 49.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei Seiner Majestät dem Könige der Niederlande, Grafen von Perponcher,
zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Nord-
deutschen Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige der Nieder-
lande sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 29. Januar d. J.
zu überreichen.
(Nr. 50.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei Ihrer Majestät der Königin von Spanien, Freiherrn v. Canitz und
Dallwitz, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, Ihrer Majestät der Königin von Spanien
sein, Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 30. Januar d. J. zu über-
reichen.
(Nr. 51.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei Seiner Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen, Freiherrn von
Richthofen, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige von Schweden
und Norwegen sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 2. Fe-
bruar d. J. zu überreichen.
(Nr. 52.)