Anlage B.
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Zollsatze
für die
Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollverein.
Maaß. Abgabensätze
stab der
Benennung der Gegenstände. nach dem nach dem
Ver- 30-Thaler- nach dem 52½- Gulden-
No zollung. Fuß. Fuß.
Rthlr. Sgr. Fl. Kr.
1 Abfälle:
a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne)
von Glashütten, auch Scherben von Glas- und Thonwaaren;
von der Wachsbereitung; von Seifensiedereien die Unterlauge;
von Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke
und sonstige, lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfälle. frei frei
b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und eingetrocknetes; Thier-
flechsen; Treber und Trester; Branntweinspülig; Spreu; Kleie;
Torf-, Braunkohlen- und Steinkohlen-Asche; Dünger, thierischer,
auch getrocknet (Poudrette), ausgelaugte Asche, Kalkäscher,
Knochenschaum oder Zuckererde frei frei
c) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes Halbzeug aus
Lumpen oder anderen Materialien, für die Papierfabrikation;
Papierspäne; Makulatur, beschriebene und bedruckte; alte Fischer-
netze, altes Tauwerk und alte Stricke; gezupfte Charpie frei frei
d) Münzgekrätz (Silbergekrätz, Goldschmiedegekrätz, Kapellasche)
Zinngekrätz.............................................. frei frei
2 Baumwollengarn und Baumwollenwaaren:
a) Baumwollengarn, ungemischt oder nur gemischt mit Leinen,
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren:
1) Ein- und zweidrähtiges,