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(Nr. 80.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, am 25. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich
Spanischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten, Munister, Don
Miguel Tenorio de Castilla) eine Privataudienz zu ertheilen, und aus dessen
Händen ein Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Spanien entgegenzunehmen,
wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde
beglaubigt worden ist.
(Nr. 81.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
eruht, am 25. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich
Portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Dom
Luiz Victorio de Noronha, eine Privataudienz zu ertheilen, und aus dessen
Händen ein Schreiben Seiner Majestät des Königs von Portugal. ertgegen.
zunehmen, wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Nord-
deutschen Bunde beglaubigt worden ist.
(Nr. 82.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des
Norddeutschen Bundes den bisherigen Königlich Preußischen Konsul F. W. Hepner
zu Amsterdam zum Generalkonsul, sowie die bisherigen Preußischen Konsuln
J. W. Bunge zu Rotterdam und L. de Groof zu Blissingen, ferner die
Kaufleute A. Bauer zu Batavia und L. v. Abercron zu Makassar (Insel
Celebes) zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 83.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des
Norddeutschen Bundes die bisherigen Königlich Preußischen Konsuln Günther
in Antwerpen, Neuhaus in Brüssel, Prayon de Pauw in Gent und Bach
in Ostende zu Konsuln des Norddeutschen Bundes in den gedachten Plätzen zu
ernennen geruht.
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).