Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

    — 286 — 
oder der Transport von Geld oder Materialien obliegt. 
III. Im Bereiche der Verwaltung des Eichungswesens: 
                                                       Artikel 2. 
 beträgt: 
I. Im Bereiche der Postverwaltung: 
1) für den Rendanten des Zeitungs-Debitskomtoirs in Berlin und die 
Rendanten der Ober-Postkassen 
2) für Kontroleur und Kassirer des Zeitungs- Debits- 
komtoirs in Berlin, für Kassirer von Ober-Post- 
kassen, den Vorsteher des Post-Montirungsdepots 
I) diejenigen Unterbeamten, welchen die Annahme, die Aufbewahrung 
der Rendant der Kasse der Normal=Eichungskommission. 
Die Höhe der von den vorbezeichneten Beamtenklassen zu leistenden Kau- 
3000 Rthlr., 
und Führer von Postdampfschiffen 1000 
3) für Buchhalter von Ober=Postkassen 800. 
4) für Hülfsbuchhalter von Ober=Postkassen 600 
5) für Vorsteher von Post= oder Eisenbahn=Post- 
ämtern von größerem Umfange . . . . . 3000 
6) für Vorsteher von Post= oder Eisenbahn=Post- 
ämtern von mittlerem Umfange .. .. . . . . . . . . ... 1000 
7) für Vorsteher von Postämtern geringeren Umfangs 600 
8) für Expektanten aus der Zahl versorgungsberechtigter 
Offiziere auf Anstellung als Postamtsvorsteher wäh- 
rend des Vorbereitungs= und Probedienstee 300 
9) für Vorsteher von Postexpeditionen I. Klasse 400 
10) für Vorsteher von Postexpeditionen II. Klasse bis 300 
11) für Ober=Postsekretaire und Postsekretairte ... 500 
12) für Postassistenten und Posteleven 300 
13) für Postexpedienten und Postexpedienten=Anwärter. 3200 
14) für Postexpeditionsgehülfen 100 
15) für Post=Unterbeamte und kontraktliche Diener btis 200= 
Im Bereiche der Telegraphenverwaltung: 
1) für Telegraphen=Inspektorten 500 bis 1000 Rthlr., 
2) für Telegraphen= Direktionssekretaire und 
Telegraphensekretarer 300 500 
3) für Ober=Telegraphisten und Telegraphisten. 200 Kthir ,- 
4) für Stationsverwalter, welche gemäß Artikel 1. 
sub II. Littr. b. kautionspflichtig sind bis 100 
5) für Unterbeamte . . .. 100
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.