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oder der Transport von Geld oder Materialien obliegt.
III. Im Bereiche der Verwaltung des Eichungswesens:
Artikel 2.
beträgt:
I. Im Bereiche der Postverwaltung:
1) für den Rendanten des Zeitungs-Debitskomtoirs in Berlin und die
Rendanten der Ober-Postkassen
2) für Kontroleur und Kassirer des Zeitungs- Debits-
komtoirs in Berlin, für Kassirer von Ober-Post-
kassen, den Vorsteher des Post-Montirungsdepots
I) diejenigen Unterbeamten, welchen die Annahme, die Aufbewahrung
der Rendant der Kasse der Normal=Eichungskommission.
Die Höhe der von den vorbezeichneten Beamtenklassen zu leistenden Kau-
3000 Rthlr.,
und Führer von Postdampfschiffen 1000
3) für Buchhalter von Ober=Postkassen 800.
4) für Hülfsbuchhalter von Ober=Postkassen 600
5) für Vorsteher von Post= oder Eisenbahn=Post-
ämtern von größerem Umfange . . . . . 3000
6) für Vorsteher von Post= oder Eisenbahn=Post-
ämtern von mittlerem Umfange .. .. . . . . . . . . ... 1000
7) für Vorsteher von Postämtern geringeren Umfangs 600
8) für Expektanten aus der Zahl versorgungsberechtigter
Offiziere auf Anstellung als Postamtsvorsteher wäh-
rend des Vorbereitungs= und Probedienstee 300
9) für Vorsteher von Postexpeditionen I. Klasse 400
10) für Vorsteher von Postexpeditionen II. Klasse bis 300
11) für Ober=Postsekretaire und Postsekretairte ... 500
12) für Postassistenten und Posteleven 300
13) für Postexpedienten und Postexpedienten=Anwärter. 3200
14) für Postexpeditionsgehülfen 100
15) für Post=Unterbeamte und kontraktliche Diener btis 200=
Im Bereiche der Telegraphenverwaltung:
1) für Telegraphen=Inspektorten 500 bis 1000 Rthlr.,
2) für Telegraphen= Direktionssekretaire und
Telegraphensekretarer 300 500
3) für Ober=Telegraphisten und Telegraphisten. 200 Kthir ,-
4) für Stationsverwalter, welche gemäß Artikel 1.
sub II. Littr. b. kautionspflichtig sind bis 100
5) für Unterbeamte . . .. 100