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(Nr. 382.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
1) den Kaufmann Robert Fox zu Falmouth,
2) den bisherigen Preußischen Vizekonsul Andrew Mackay zu Grangemouth,
3) - - Christ. Martin zu Stockton,
4) den Kaufmann Mathew Butcher zu Yarmouth
zu Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes an den bezeichneten Plätzen, sowie
5) den bisherigen Preußischen Vizekonsul W. H. Garland zu Lynn
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes für Lynn und Wisbeach, und
6) den Kaufmann H. Morris zu Portsmouth
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes für Portsmouth und Gosport zu
ernennen geruht.
(Nr. 383.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann Johann Schlenker zu Lyon
zum Konsul des Norddeuschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 384.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
1) den bisherigen Prauzischen Vizekonsul J. Farrel zu Dundalk,
2) - - J. Spaight zu Limerick und
3) - - - J. Rounce zu Lowestoft
zu Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 385.) Dem Kaufmann Richard Magfig zu Danzig ist Namens
des Norddeutschen Bundes das Exquatur als Kaiserlich Russischer Konsular-
Agent daselbst ertheilt worden.
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Unveränderter Abdruck) Berlin (1892), Reichsdruckerei.