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Salmiakgeist; Salpeter, roh und gereinigt; Salpetersäure; Salzsäure;
Schüttgelb; Schuhwichse; Schwärze; Schwefel; Schwefelarsenik; Schwefel-
säure; schwefelsaures und salzsaures Kali; schwefelsaure und kohlensaure
Magnesia; schwefelsaures Natron (Glaubersalz), schwefligsaures und unter-
schwefligsaures Natron, Siegellack; Smalte; Streuglas; Ultramarin;
Wagenschmiere; Wasserglas; Weinhefe, trockene und teigartige; Weinstein
und Weinsteinsäure; Zinkoxyd (Zinkweiß); Zinkvitriol; Zündwaaren.
Ferner: Chemische Fabrikate und Präparate für den Gewerbe-
und Medizinalgebrauch, Säuren, Salze, eingedickte Säfte, überhaupt
Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren, insofern diese Gegenstände
nicht vorstehend unter a. bis f. oder unter anderen Nummern des Tarifs
begriffen sind, frei. frei.
5. An Stelle der Nr. 6. b. bis e. treten folgende Bestimmungen:
b). Geschmiedetes und gewalztes
Eisen in Stäben (mit Aus-
nahme des faconnirten); Lup-
peneisen; Eisenbahnschienen,
Winkeleisen, [—Eisen, einfaches
und doppeltes T.Eisen; Roh-
und Cementstahl; Guß- und
raffinirter Stahl; Eisen- und
Stahldraht von mehr als
3/4 Tr. Linie Durchmesser;
Eisen, welches zu groben Be-
standtheilen von Maschinen
und Wagen (Kurbeln, Achsen
u. dgl.) roh vorgeschmiedet
ist, insofern dergleichen Be-
standtheile einzeln fünfzig
Pfund oder darüber wiegen, ·
für den Zentner .......... —Thlr.17 1/2 Sgr.oder 1 Fl. 1 1/4 Kr.
Anmerkung zu b.
1) Rohstahl, seewärts von
der Russischen Grenze bis
zur Weichselmündung ein-
schließlich auf Erlaubniß-
schein für Stahlfabriken
eingehend, für den Zentner —" 10 " " —" 35 "
2) Luppeneisen, noch Schlacken
enthaltend, in Masseln oder
Prismen; roher Stahl in
Blöcken oder Gußstücken,
für den Zentner ....... — " 12 2 2 — 2 42 2
3) Geschmiedetes und gewalz-
tes