Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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Benennung der Gegenstände. 
  
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Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren: 
a) Roheisen aller Art, altes Brucheisen 
1.) Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Ausnahme des 
faconnirten); Luppeneisen; Eisenbahnschienen, Winkeleisen, (-Eisen, 
einfaches und doppeltes T-Eisen; Roh- und Cementstahl; Guß- und 
raffinirter Stahl; Eisen- und Stahldraht von mehr als 3/4 Pr. Linie 
Durchmesser; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen 
und Wagen (Kurbeln, Achsen u. dgl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern 
dergleichen Bestandtheile einzeln funfzig Pfund oder darüber wiegen 
Anmerk. zu b. 1) Rohstahl, seewärts von der Russischen Grenze bis zur Weichsel- 
mündung einschließlich auf Erlaubnißschein für Stahlfabriken 
eingehend.. . . .. .. .. 
2) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, in Waffeln oder Prismen; 
roher Stahl in Blöcken oder Gußstücken.............................. 
3) Geschmiedetes und gewalztes Eisen und Stahl von ½ 'Pr. Linie 
und darunter Stärke oder von mehr als 7 Zoll Pr. Breite 
wird als Blech (Platte) verzollt. 
4) Abfälle von Stahl (Schrott) werden wie Roheisen verzollt. 
c) Faconnirtes Eisen in Stäben; Radkranzeisen zu Eisenbahnwagen; 
flugschaaren- Eisen; schwarzes Eisenblech; rohes Stahlblech; rohe 
(unpolirte) Eisen- und Stahlplatten; Anker, sowie Anker- und 
Schiffsketten; Eisen- und Stahldraht von 3/4 Pr. Linie und darunter 
Durchmeser . . .. 
d) Gefirnißtes Eisenblech; polirtes Stahlblech; polirte Eisen- und 
Stahlplatten; Weißblech ...... 
c) Eisen und Stahlwaaren: 
1) Ganz grobe Gußwaaren in Oefen, Platten, Gittern etc. .. .. 
2) Grobe, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisenguß, aus Eisen 
und Stahl, Eisenblech, Stahl- und Eisendraht auch in Verbin- 
dung mit Holz, gefertigt, ingleichen Waaren dieser Art, welche 
abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert oder verzinnt, jedoch nicht 
polirt sind, als: Aexte, Degenklingen, Feilen, Hämmer, 
Hecheln, Hobeleisen, Kaffee- Trommeln und Mühlen, Ketten (mit 
Ausschluß der Anker- und Schiffsketten, Kochgeschirre, Nägel, 
Pfannen, Schaufeln, Schlösser, Schraubstöcke, grobe Messer 
zum Handwerksgebrauch, Sensen, Sicheln und Futterklingen
	        
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