Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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(Nr. 534.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes- 
rathe des Norddeutschen Bundes. Vom 18. Juli 1870. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 29. Januar d. J. (Bundesgesetzbl. 
S. 32.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der 
Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklen- 
burg-Schwerin: 
der Legationsrath von Oertzen, 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Olden- 
burg: 
an Stelle des Staatsrathes Bucholtz der Staatsminister von 
Rössing, 
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt: 
an Stelle des Regierungsrathes Dr. Sintenis der Staatsminister 
von Larisch. 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie: 
an Stelle des Geheimen Regierungsrathes Kunze der Regierungs- 
präsident Meusel 
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannt 
worden sind. 
Berlin, den 18. Juli 1870. 
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 
  
(Nr. 535.) Dem Kaufmann Otto Ludwig Volckart ist im Namen 
des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Persischer Generalkonsul in Berlin 
ertheilt worden. 
  
Berichtigungen. 
I. Beim Abdruck des dem Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes für 
den Reichstag des Norddeutschen Bundes (Bundesgesetzbl. für 1870. S. 275.) 
als Anlage C. beigefügten Verzeichnisses der Wahlkreise ist am Schlusse des 
unter I. g. (Provinz Schleswig Holstein) aufgeführten 9. Wahlkreises eine Stelle 
aus-
	        
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